Ausschreibung 1019391: Modernisierung Corporate Network (MCN)
Publiziert am: 8. November 2018
Post CH AG / Post Informatik
Im Rahmen des Projektes «Modernisierung Corporate Network (MCN)» sollen geeignete Anbieter evaluiert werden, welche die Anforderungen der Post CH AG gemäss detailliertem Anforderungskatalog zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen erfüllen. Für weitere Details verweisen wir auf die Ausschreibungsunterlagen.
Im Rahmen der geplanten Erneuerung sollen die Datacenter der Post mit leistungsfähigen und modernen Netzwerk Komponenten ausgerüstet werden, welche wiederum einen langjährig stabilen und zuverlässigen Netzwerk-Betrieb ermöglichen. Das Ziel der vorliegenden Ausschreibung liegt indessen in der Selektion eines von Cisco anerkannten und zertifizierten Lieferanten, welcher die geforderten Mengen von Cisco Komponenten preislich attraktiv und zeitgerecht an die Post liefert.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
8. November 2018 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Gemäss Ausschreibungsunterlagen. |
22. November 2018 | Frist für Fragen | Fragen des Anbieters zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 22.11.2018 zu stellen. |
18. Dezember 2018 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
18. Dezember 2018 | Offertöffnung | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
2.1 Nachweise
2.2 Betreibungen / Konkurs- oder Nachlassverfahren
2.3 Sozialversicherungsbeiträge
2.4 Akzeptanz des Sozial- und Ethikkodex
2.5 Geheimhaltungsvereinbarung
2.6 Akzeptanz Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Hardware
2.7 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfes
2.8 E-Rechnung
2.9 SAP Ariba-Netzwerk
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
• Informationstechnologie - Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Hardware (Ausgabe September 2018)
• Rahmenvertragsentwurf
Verhandlungen bleiben vorbehalten. Verhandlungssprache ist Deutsch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten.
Bei der Konzepterstellung wurde/wird die Post fachlich von folgender Firma unterstützt:
• Netcloud AG, Schlachthofstrasse 19, 8406 Winterthur
Dieses Unternehmen ist zur Angebotsstellung nicht zugelassen.
Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.
Die Post CH AG behält sich vor, die Angebote zu verhandeln. Zu den abschliessenden Verhandlungen werden nur noch diejenigen Anbieter eingeladen, deren Angebote noch eine reelle Chance auf den Zuschlag haben (Stand vor Verhandlungen) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 sowie die Technischen Spezifikationen gemäss Anforderungskatalog erfüllen. Die Post weist die Anbieter daher ausdrücklich darauf hin, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Die abschliessende Auswertung und Rangierung der Angebote für die Zuschlagserteilung findet nur noch unter den verhandelten Angeboten statt. Demgemäss erhält im Rahmen der Schlussbewertung des Zuschlagskriteriums „Wirtschaftlichkeit (Preise)“ dasjenige Angebot die Maximalpunktzahl, welches unter den verhandelten Angeboten nach Abschluss der Verhandlungen den tiefsten Gesamtpreis für den Leistungsgegenstand ausweist.
Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im online Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 04 publiziert ist.
Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Post CH AG zu vernichten.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Wankdorfallee 4
3030 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...