Ausschreibung 1018731: Eval. IT-DL
Publiziert am: 4. Mai 2018
Wynental und Surentalbahn (WSB) AG
Der neue IT-Dienstleister betreibt in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber die IT-Infrastruktur der heute noch technisch getrennten Firmen BDWM Transport AG und die Wynental- und Suhrentalbahn AG. Nebst dem Betrieb steht die schrittweise Konsolidierung der beiden IT-Infrastrukturen im Fokus.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Nebst dem Geschäftssitz der Aargau Verkehr AG in Aarau bestehen acht Verkaufsstellen zwischen Menziken – Aarau – Schöftland und zwei Verkaufsstellen in Bremgarten und Berikon. Zusätzlich bestehen Betriebsleitstellen in Aarau und Bremgarten, sowie an den Standorten der Busdepots Dietikon, Zofingen und Fahrwangen. Für Infrastruktur und Rollmaterial bestehen Werkstätten in Bremgarten, Bremgarten West, Gränichen und Schöftland. An diesen Standorten ist die Dienstleistung zu erbringen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. Mai 2018 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. Mai 2018 | Frist für Fragen | Die schriftlichen Fragen sind via simap.ch einzureichen. |
30. Mai 2018 | Abgabetermin 16:00 | Verlangt sind zwei rechtsgültig unterzeichnete Papierexemplare und 2 USB-Sticks für die elektronische Ausführung. Es sind nebst den PDF-Varianten auch die Originalversionen mitzuliefern. |
Offertöffnung | Verlangt sind zwei rechtsgültig unterzeichnete Papierexemplare und 2 USB-Sticks für die elektronische Ausführung. Es sind nebst den PDF-Varianten auch die Originalversionen mitzuliefern. |
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None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
5
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt gemäss dem Submissionsdekret des Kantons Aargau (SubmD) vom 26. November 1996 (Stand 01.01.2011) und dessen Anhänge, siehe https://www.ag.ch/de/bvu/bauen/beschaffungswesen/rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen_1.jsp.
Amtsblatt Kanton Aargau, parallel via simap.ch
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Hintere Bahnhofstrasse 85
5000 Aarau
Telefon: 062 832 83 00
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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