Ausschreibung 1017269: WTO (18011) 318 sM-Client

Publiziert am: 19. April 2018

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sowie die Kantone, vertreten durch die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK)

Die Systeme „CH-Meldewesen Steuern“ (CHM) der SSK sowie „Datenaustausch“ (DA) des BSV regeln den elektronischen Austausch von gesetzlich vorgeschriebenen Informationen im Steuerumfeld und im Bereich der AHV/IV. Die Applikation sM-Client stellt als Frontend-Anwendung der sedex-Plattform die benötigten Funktionalitäten dezentral zur Verfügung. Die Applikation sM-Client wurde als Individualsoftware basierend auf Java kundenspezifisch entwickelt (Open Source). Der Quellcode ist öffentlich und kann von Dritten eingesehen werden.
Vorliegende Ausschreibung bezweckt die Auswahl eines Anbieters, der die bestehende Applikation sM-Client weiterentwickelt respektive die dazu notwendigen Pflege- und Supportleistungen übernehmen sowie den Fachsupport sicherstellen kann. Der Beschaffungsgegenstand wird in zwei Lose aufgeteilt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Gesamte Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Support, Wartung und Weiterentwicklung für die Applikation sM-Client

  • Lot 2:

    Fach-Support für die Applikation sM-Client


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. April 2018 Publikationsdatum
19. April 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

11. Mai 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

8. Juni 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

14. Juni 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2028 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Support, Wartung und Weiterentwicklung für die Applikation sM-Client
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Beginn Q1 2019, Ende Q4 2020 (Grundauftrag) Beginn Q1 2021, Ende Q4 2028 (Optionen)
  • Projektdauer von 01.01.2019 bis 31.12.2028

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
65% ZK1: Erfüllung der Anforderungen
35% ZK2: Preise

Die detaillierten Zuschlagskriterien pro Los sind in den Anhängen 4 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Fach-Support für die Applikation sM-Client
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Beginn Q1 2019, Ende Q4 2020 (Grundauftrag) Beginn Q1 2021, Ende Q4 2028 (Optionen)
  • Projektdauer von 01.01.2019 bis 31.12.2028

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
65% ZK1: Erfüllung der Anforderungen
35% ZK2: Preise

Die detaillierten Zuschlagskriterien pro Los sind in den Anhängen 4 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

Los 1:

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03 Kein Personalverleih
Der Anbieter übernimmt für die Leistungserbingung die Verantwortung bzw. die entsprechende Haftung. Angebote als Personalverleih sind somit von dieser Ausschreibung ausgeschlossen.

EK04 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK05 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK06 Sicherheitsbestimmungen
Der Anbieter bestätigt, dass im Rahmen seiner Leistungserbringung die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen der Bundesverwaltung eingehalten werden:
• Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG)
• Verordnung vom 14. Juni 1993 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG)
• Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung (WIsB)

EK07 Zusammenarbeit mit Dritt-Firmen
Der Anbieter bestätigt, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen vom Auftraggeber ausgewählten resp. definierten Partnern (Dritt-Firmen).

EK08 Spesen
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen.

EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Rahmenvertrag im Anhang [A6_Los1_Muster Rahmenvertrag] des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK10 Akzeptanz Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gemäss Anhang [A6_Los1] vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK11 Erfahrung elektronischer Datenaustausch
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung mit dem elektronischen Datenaustausch, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand eines Referenzprojekts in den letzten 5 Jahren nach, in welchem mindestens 25 Personentage geleistet wurde.
Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn im Rahmen der Wartung und Entwicklung der Individualsoftware/Softwarelösung der elektronische Datenaustausch:
• über anerkannte Datenaustausch-Standards (bspw. eCH-Standards oder vergleichbar) und
• über eine zentrale Datenaustausch-Plattform (bspw. "sedex" des Bundes oder vergleichbar) erfolgt.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK12 Erfahrung Support, Wartung und Entwicklung/Weiterentwicklung von Individualsoftware/Softwarelösungen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von genau 2 Referenzen nach.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn:
• die Leistungserbringung mind. folgende Aufgabenstellungen beinhaltet: Support, Wartung und Entwicklung/Weiterentwicklung einer Individualsoftware/Softwarelösung im Produktivbetrieb und
• die Individualsoftware/Softwarelösung hauptsächlich auf Java-Technologie basiert und
• die Leistungserbringung innerhalb der letzten 7 Jahre für die Dauer von mindestens 4 Jahren erfolgte und
• für die Leistungserbringung pro Jahr mind. 50 Personentage geleistet wurden.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK13 Ansprechpartner / Projektleiter (Projekt-SPOC)
Der Anbieter sichert einen fixen Ansprechpartner / Projektleiter (Projekt-SPOC) zu, welcher im Rahmen der Leistungserbringung bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK14 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Die angebotenen Mitarbeitenden (Projekt-SPOC / Lead Java-Entwickler / Java-Architekt etc.) sind zum Zeitpunkt der Offertabgabe fest beim Anbieter oder dessen Subunternehmer angestellt (keine Freelancer o.ä.).

Los 2:

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03 Kein Personalverleih
Der Anbieter übernimmt für die Leistungserbringung die Verantwortung bzw. die entsprechende Haftung. Angebote als Personalverleih sind somit von dieser Ausschreibung ausgeschlossen.

EK04 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK05 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK06 Sicherheitsbestimmungen
Der Anbieter bestätigt, dass im Rahmen seiner Leistungserbringung die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen der Bundesverwaltung eingehalten werden:
• Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG)
• Verordnung vom 14. Juni 1993 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG)
• Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung (WIsB)

EK07 Zusammenarbeit mit Dritt-Firmen
Der Anbieter bestätigt, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen vom Auftraggeber ausgewählten resp. definierten Partnern (Dritt-Firmen).

EK08 Spesen
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen.

EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Rahmenvertrag im Anhang [A6_Los2_Muster Rahmenvertrag] des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK10 Akzeptanz Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gemäss Anhang [A6_Los2] vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK11 Erfahrung elektronischer Datenaustausch
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung mit dem elektronischen Datenaustausch, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand eines Referenzprojekts in den letzten 5 Jahren nach, in welchem mindestens 25 Personentage geleistet wurde.
Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn der Datenaustausch:
• über anerkannte Datenaustausch-Standards (bspw. eCH-Standards oder vergleichbar) und
• über eine zentrale Datenaustausch-Plattform (bspw. "sedex" des Bundes oder vergleichbar) erfolgt.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK12 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Die angebotenen Mitarbeitenden (Mandatsleiter / Senior Projektleiter / Professional Projektleiter etc.) sind zum Zeitpunkt der Offertabgabe fest beim Anbieter oder dessen Subunternehmer angestellt (keine Freelancer o.ä.).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):

Los 1:
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Rahmenvertrag im Anhang [A6_Los1_Muster Rahmenvertrag] des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Los 2:
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Rahmenvertrag im Anhang [A6_Los2_Muster Rahmenvertrag] des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Ein Anbieter kann entweder für das Los 1 oder für das Los 2 ein Angebot einreichen. Ein Gesamtangebot (Angebot für beide Lose) wird explizit ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sowie die Kantone, vertreten durch die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK)
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1017269 WTO (18011) 318 sM-Client