Ausschreibung 1016997: (18021) 485 Erneuerung der Systemplattform Biometriedatenerfassung

Publiziert am: 18. April 2018

Informatik Service Center ISC-EJPD

Das ISC-EJPD als Informatik-Leistungserbringer des EJPD ist im Rahmen des IKT-Schlüsselprojekts ESYSP (Programmleitung: SEM) für die Entwicklung, Einführung und den anschliessenden Betrieb der Systemplattform eDokumente zur Erfassung von biometrischen Daten und zur Verifikation maschinenlesbarer Reisedokumente zuständig. Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht das ISC-EJPD Anbieter für die Hard- und Software-Komponenten und unterstützende Dienstleistungen für dieses Vorhaben. Die Systemplattform wird von verschiedenen Fachanwendungen verwendet und muss in der Lage sein, die unterschiedlichen Geschäftsprozesse zu unterstützen. Der ausgeschriebene Beschaffungsgegenstand ist in fünf Lose zu jeweils zwei Grundleistungen (Los 5: eine) und drei (Los 4), vier (Lose 2 und 3) oder fünf (Lose 1 und 5) Optionen unterteilt. Anbieter können auf eines oder mehrere der ausgeschriebenen Lose anbieten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48820000: Server
  • 30233310: Fingerabdruckleser
  • 35125110: Biometrische Sensoren
  • 30233300: Chipkartenleser
  • 30216120: Geräte für optische Zeichenerkennung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Biometriedatenerfassung stationär

  • Lot 2:

    Biometriedatenerfassung mobil

  • Lot 3:

    Biometriedatenerfassung für Visa

  • Lot 4:

    eDocument Viewer

  • Lot 5:

    Kommunikationsserver (CH)

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. April 2018 Publikationsdatum
18. April 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

2. Mai 2018 Frist für Fragen

Achtung: Es werden 2 Fragerunden durchgeführt.
Eingabefrist 1. Fragerunde: 02.05.2018
Eingabefrist 2. Fragerunde: 18.05.2018

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

18. Juni 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

22. Juni 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Oktober 2018 Geplanter Projektstart
30. September 2032 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Biometriedatenerfassung stationär
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Die Biometriedatenerfassung stationär ermöglicht die normenkonforme und effiziente Erfassung für biometrische Daten (Gesichtsbild, Fingerabdruckbilder, Unterschriftsbilder) von beliebigen Personen, unabhängig von Alter, Grösse und Ethnie, sowie Menschen mit Behinderungen und ist für den stationären Einsatz ausgelegt. Das Biometriedatenerfassungssystem stationär kann optional mit einer Videokamera ausgestattet sein, um die visuelle Kontrolle auf den Fingerabdruckscanner zu ermöglichen. Es handelt sich hier um autonome Systeme, die via Webanwendung gesteuert werden. Zu Los 1 gehören: • Erfassungsstationen für biometrische Daten (Gesichtsbild, Fingerabdruckbilder, Unterschriftsbilder) mit integrierter Ausleuchtung für den stationären Einsatz. • Im Erfassungsbereich fixierte Videokamera ausgerichtet auf Fingerabdruckscanner (Option) • Die für die Erfassung notwendige Software und die notwendigen Lizenzen auf der Erfassungsstation und dem Operator-PC inklusive der dazugehörigen technischen und organisatorischen Schnittstellen. • Benötigte Dienstleistungen in der Projekt- und der Betriebsphase. Ausführungstermin: ab Vertragsunterzeichnung bis Vertragsende
  • Projektdauer von 01.10.2018 bis 30.09.2032

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
0.98% ZK-AR-01: Schutz gegen Abhören und Jamming
1.95% ZK-AR-03: GUI - Corporate Design Bund und Styleguide
2.44% ZK-BS-02: Gewicht der angebotenen Lösung
2.44% ZK-BS-05: Wartungsfreiheit
0.98% ZK-BS-06: Dauer bis zur Erreichung der Betriebsbereitschaft
0.98% ZK-BS-08: Siegel Geprüfte Sicherheit
0.98% ZK-BS-09: CE-Kennzeichnung
1.95% ZK-BS-14: Dauer für den Aufbau und die Inbetriebnahme
1.95% ZK-BS-15: Mitarbeiterbedarf bei Aufbau und Inbetriebnahme
1.48% ZK-BS-16: Schulung durch Computer Based Training
1.95% ZK-BS-17: Standfestigkeit ohne Verschraubung
0.98% ZK-FA-01: Zeit bis zur Meldung an Operator bei nicht weiterverwendbaren Fingerabdrücken (4+4+2)
2.44% ZK-FA-02: Fingerabdruckerfassung - Usability
0.98% ZK-FA-03: Zeit bis zur Meldung an Operator bei nicht weiterverwendbaren Fingerabdrücken (8x1)
0.48% ZK-FA-04: Algorithmen zur Verifikation von Fingerabdruckbildern
0.48% ZK-FA-05: Algorithmen zur Feststellung der Qualität von Fingerabdruckbildern
0.98% ZK-FA-06: Zeit bis zur Meldung an Operator bei nicht weiterverwendbaren Fingerabdrücken (4x2)
0.98% ZK-FA-07: Fingerabdruckerfassung - Usability (Normen)
2.44% ZK-FC-01: Normenkonforme biometrische Daten bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen
1.48% ZK-FC-05: Antragsteller-GUI - Anzeige und Lesbarkeit
2.44% ZK-FC-06: Dauer der Erfassung von biometrischen Daten
2.44% ZK-FC-07: Antragssteller-GUI - Usability
2.44% ZK-FC-08: Benutzerführung der angebotenen Lösung
1.95% ZK-FC-09: Hochautonome Erfassung von biometrischen Daten
2.44% ZK-FC-10: GUI - Usability (Normen)
1.48% ZK-FC-11: Normenkonforme Erfassung von biometrischen Daten von Menschen mit Behinderung ohne Zubehör
1.95% ZK-FC-12: Normenkonforme Erfassung von biometrischen Daten von Personen aller Altersklassen, Grössen und Ethnien ohne Zubehör
1.48% ZK-GB-01: Normenkonforme Gesichtsbilder bei unterschiedlicher Entfernung
1.95% ZK-GB-02: Dauer der Erfassung von Gesichtsbildern von Säuglingen und Kindern (bis 4 Jahre)
1.48% ZK-GB-03: Nachbearbeitung von Gesichtsbildern
0.48% ZK-GB-04: Algorithmen zur Verifikation von Gesichtsbildern (
0.48% ZK-GB-05: Algorithmen zur Feststellung der Qualität von Gesichtsbildern
1.48% ZK-GB-06: Normenkonforme Erfassung von Gesichtsbildern von Säuglingen und Kindern (bis 4 Jahre) ohne Zubehör
1.95% ZK-GB-07: Normenkonforme Erfassung von Gesichtsbildern von Säuglingen und Kindern (bis 4 Jahre) ohne Unterstützung durch eine Begleitperson
0.98% ZK-GU-01: Operator-GUI - Fehlermeldungen
2.44% ZK-GU-02: Operator-GUI - Usability
2.44% ZK-LP-01: Einzeleindruck der Lösung
2.44% ZK-US-01: Unterschriftserfassung - Usability
1.48% ZK-US-02: Löschen und Neuerfassen der Unterschrift
0.48% ZK-US-03: Grösse des Bereichs zur Erfassung der Unterschrift
0.98% ZK-US-04: Unterschriftserfassung - Usability (Normen)
19.53% ZK Präsentation
35% ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 4 - 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Biometriedatenerfassung mobil
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Erfassung von biometrischen Daten (Gesichtsbild, Fingerabdruckbilder, Unterschriftsbilder) von beliebigen Personen, unabhängig von Alter, Grösse und Ethnie und ist für den mobilen Einsatz ausgelegt. Zu Los 2 gehören: • Erfassungsstationen für biometrische Daten (Gesichtsbild, Fingerabdruckbilder, Unterschriftsbilder) mit lokalem Zwischenspeicher für Auftragsdaten, Datensynchronisation und integrierter Ausleuchtung für den mobilen Einsatz. • Die für die Erfassung notwendige Software und die notwendigen Lizenzen auf der Erfassungsperipherie und dem Operator-PC inklusive der dazugehörigen technischen und organisatorischen Schnittstellen. • Benötigte Dienstleistungen in der Projekt- und der Betriebsphase. Ausführungstermin: ab Vertragsunterzeichnung bis Vertragsende
  • Projektdauer von 01.10.2018 bis 30.09.2032

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
1.43% ZK-AR-01: Schutz gegen Abhören und Jamming
2.86% ZK-AR-03: GUI - Corporate Design Bund und Styleguide
2.86% ZK-BS-03: Gewicht der angebotenen Lösung
3.57% ZK-BS-04: Dimensionen des mobilen Erfassungssystems
2.13% ZK-BS-07: Austausch der angebotenen Lösung (Replace)
1.43% ZK-BS-08: Siegel Geprüfte Sicherheit
1.43% ZK-BS-09: CE-Kennzeichnung
1.43% ZK-BS-16: Schulung durch Computer Based Training
1.43% ZK-FA-01: Zeit bis zur Meldung an Operator bei nicht weiterverwendbaren Fingerabdrücken (4+4+2)
2.86% ZK-FA-02: Fingerabdruckerfassung - Usability
1.43% ZK-FA-03: Zeit bis zur Meldung an Operator bei nicht weiterverwendbaren Fingerabdrücken (8x1)
0.72% ZK-FA-04: Algorithmen zur Verifikation von Fingerabdruckbildern
0.72% ZK-FA-05: Algorithmen zur Feststellung der Qualität von Fingerabdruckbildern
1.43% ZK-FA-06: Zeit bis zur Meldung an Operator bei nicht weiterverwendbaren Fingerabdrücken (4x2)
1.43% ZK-FA-07: Fingerabdruckerfassung - Usability (Normen)
3.57% ZK-FC-01: Normenkonforme biometrische Daten bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen
3.57% ZK-FC-03: Dauer bis zur Erreichung der Betriebsbereitschaft
3.57% ZK-FC-06: Dauer der Erfassung von biometrischen Daten
2.86% ZK-FC-07: Antragssteller-GUI - Usability
2.86% ZK-FC-08: Benutzerführung der angebotenen Lösung
2.86% ZK-FC-10: GUI - Usability (Normen)
2.13% ZK-FC-11: Normenkonforme Erfassung von biometrischen Daten von Menschen mit Behinderung ohne Zubehör
2.13% ZK-FC-12: Normenkonforme Erfassung von biometrischen Daten von Personen aller Altersklassen, Grössen und Ethnien ohne Zubehör
2.13% ZK-GB-01: Normenkonforme Gesichtsbilder bei unterschiedlicher Entfernung
0.72% ZK-GB-03: Nachbearbeitung von Gesichtsbildern
0.72% ZK-GB-04: Algorithmen zur Verifikation von Gesichtsbildern
0.72% ZK-GB-05: Algorithmen zur Feststellung der Qualität von Gesichtsbildern
1.43% ZK-GU-01: Operator-GUI - Fehlermeldungen
1.43% ZK-GU-02: Operator-GUI - Usability
2.86% ZK-US-01: Unterschriftserfassung - Usability
2.13% ZK-US-02: Löschen und Neuerfassen der Unterschrift
0.72% ZK-US-03: Grösse des Bereichs zur Erfassung der Unterschrift
1.43% ZK-US-04: Unterschriftserfassung - Usability (Normen)
35% ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 4 - 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Biometriedatenerfassung für Visa
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Die Biometriedatenerfassung für Visa ermöglicht die normenkonforme und effiziente Erfassung von biometrischen Daten (Fingerabdruckbilder) von beliebigen Personen, unabhängig von Alter, Grösse und Ethnie und ist für den Einsatz am Schalter ausgelegt. Zu Los 3 gehören: • Erfassungslösung für biometrische Daten (Fingerabdruckbilder) eingebunden in die Arbeitsplatzinfrastruktur (PC) des Operators. • Die für die Erfassung notwendige Software und die notwendigen Lizenzen auf der Erfassungsperipherie und dem Operator-PC inklusive der dazugehörigen technischen und organisatorischen Schnittstellen. • Benötigte Dienstleistungen in der Projekt- und der Betriebsphase. Ausführungstermin: ab Vertragsunterzeichnung bis Vertragsende
  • Projektdauer von 01.10.2018 bis 30.09.2032

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
2.5% ZK-AR-01: Schutz gegen Abhören und Jamming
5% ZK-AR-03: GUI - Corporate Design Bund und Styleguide
5% ZK-BS-07: Austausch der angebotenen Lösung (Replace)
2.5% ZK-BS-08: Siegel Geprüfte Sicherheit
2.5% ZK-BS-09: CE-Kennzeichnung
2.5% ZK-BS-16: Schulung durch Computer Based Training
5% ZK-FA-01: Zeit bis zur Meldung an Operator bei nicht weiterverwendbaren Fingerabdrücken (4+4+2)
5% ZK-FA-02: Fingerabdruckerfassung - Usability
3.75% ZK-FA-05: Algorithmen zur Feststellung der Qualität von Fingerabdruckbildern
2.5% ZK-FA-07: Fingerabdruckerfassung - Usability (Normen)
6.25% ZK-FC-04: Dauer der Erfassung von biometrischen Daten
5% ZK-FC-07: Antragssteller-GUI - Usability
5% ZK-FC-10: GUI - Usability (Normen)
2.5% ZK-FC-12: Normenkonforme Erfassung von biometrischen Daten von Personen aller Altersklassen, Grössen und Ethnien ohne Zubehör
5% ZK-FC-13: Benutzerführung der angebotenen Lösung
2.5% ZK-GU-01: Operator-GUI - Fehlermeldungen
2.5% ZK-GU-02: Operator-GUI - Usability

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 4 - 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



4: eDocument Viewer
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Der eDocument Viewer ermöglicht die Verifikation maschinenlesbarer Reisedokumente und zeigt die gespeicherten Daten an. Zu Los 4 gehören: • Die Hardware „eDocument Reader“. • Die notwendige Software und die notwendigen Lizenzen für die Verifikation und die Anzeige der Daten inklusive der dazugehörigen technischen und organisatorischen Schnittstellen. • Benötigte Dienstleistungen in der Projekt- und der Betriebsphase. Ausführungstermin: ab Vertragsunterzeichnung bis Vertragsende
  • Projektdauer von 01.10.2018 bis 30.09.2032

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
2.5% ZK-AR-01: Schutz gegen Abhören und Jamming
5% ZK-AR-03: GUI - Corporate Design Bund und Styleguide
3.75% ZK-BS-07: Austausch der angebotenen Lösung (Replace)
2.5% ZK-BS-08: Siegel Geprüfte Sicherheit
2.5% ZK-BS-09: CE-Kennzeichnung
2.5% ZK-BS-16: Schulung durch Computer Based Training
5% ZK-ED-01: Automatischer Lesevorgang
5% ZK-ED-02: Auslesedauer der Daten
3.75% ZK-FC-10: GUI - Usability (Normen)
3.75% ZK-FC-13: Benutzerführung der angebotenen Lösung
2.5% ZK-GU-01: Operator-GUI - Fehlermeldungen
5% ZK-GU-03: Operator-GUI - Usability
6.25% ZK-LP-01: Einzeleindruck der Lösung
15% ZK Präsentation
50% ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 4 - 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



5: Kommunikationsserver (CH)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Die Kommunikationsserver bilden den Kern der verteilten Systemplattform. Pro Erfassungsstandort in der Schweiz gibt es einen Server. Er übernimmt die Koordination zwischen den weiteren Hauptkomponenten, stellt alle für den Erfassungsprozess benötigten Daten und Funktionen lokal zur Verfügung (auch ohne an das zentrale System angeschlossen zu sein), ist für die Verbindung mit dem zentralen System verantwortlich und übernimmt für den lokalen Betrieb die notwendigen Sicherheitsfunktionen wie z. B. Authentifizierung, Autorisierung, Verschlüsselung etc. Zu Los 5 gehören: • Kommunikationsserver (CH) inklusive der benötigten Software und Lizenzen. Die Kommunikationsserver (CH) basieren auf einer ausfallsicheren Hardware-Lösung nach dem Ansatz eines hyperkonvergenten Systems; • Wartung für die neu zu beschaffenden Kommunikationsserver (CH) (48 Monate inkl. Wartungspreis ab dem 49. Monat); • Benötigte Dienstleistungen in der Projekt- und der Betriebsphase; • IT Operations Management Software. Die Software stellt alle notwendigen Tools bereit, die für den zentral gesteuerten Betrieb der dezentralen Kommunikationsserver (nur für die Layer Hardware & Virtualisierung) an den Erfassungsstandorten in der Schweiz benötigt werden. Ausführungstermin: ab Vertragsunterzeichnung bis Vertragsende
  • Projektdauer von 01.10.2018 bis 30.09.2032

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
8% ZK-AR-02: Einfache Netzwerktopologie
2% ZK-BS-08: Siegel Geprüfte Sicherheit
2% ZK-BS-09: CE-Kennzeichnung
6% ZK-BS-11: Echtzeitüberwachung
8% ZK-BS-12: Staging des Systems
8% ZK-BS-13: Wartung auf Stufe Hardware
10% ZK-SV-01: Unterstützung von Docker Container "bare metal"
6% ZK-SV-02: Benötigte Protokolle für zentrale Managementdienste
50% ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 4 - 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03 Erfahrung
Der Anbieter hat die Möglichkeit Dritte (Subunternehmer und Unterlieferanten) für die Erfüllung des vorliegenden Auftrags hinzu zu ziehen. Falls Dritte durch den Anbieter beauftragt werden, sind die Bereiche, für welche die Dritten verantwortlich zeichnen, aufzulisten.
Der Anbieter und allfällig beigezogene Dritte verfügen über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem Bereich des vorliegenden Auftrags für den er jeweils zuständig ist, hinsichtlich Umfang, Komplexität und notwendiger Fachkompetenzen vergleichbar sind.
Der Anbieter und allfällig beigezogene Dritte weisen diese Erfahrung anhand von jeweils 1 Referenz pro Verantwortungsbereich nach, welche in den letzten 5 Jahren vor Publikation dieser Ausschreibung erfolgreich abgeschlossen wurde. Eine Referenz kann auch mehrere Verantwortungsbereiche abdecken.
Als Massgabe für einen Projekterfolg gilt eine mindestens durchschnittliche Gesamtzufriedenheit (Note 2) der Referenzperson hinsichtlich, Termintreue, Budgeteinhaltung, Qualität und Zusammenarbeit (Skala 1-3, ausgehend von: 1 ist das Beste).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Dieses Eignungskriterium ist für jedes offerierte Los eigenständig nachzuweisen.
a) Hierfür listet der Anbieter allfällige Dritte inklusive deren Verantwortungsbereich in [Anhang_07] auf.
b) Pro Verantwortungsbereich ist jeweils für ein Referenzprojekt ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular [Anhang_08] einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Es ist erlaubt das selbe Referenzprojekt für mehrere Lose zu nennen.

EK04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter und allfällig beigezogene Dritte (Subunternehmer und Unterlieferanten) verfügen über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über eine Ansprechpartnerin (SPOC), welche bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und eines Stellvertreters des SPOC.

EK06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen des Anbieters und allfällig beigezogener Dritter (Subunternehmer und Unterlieferanten)
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation (Zeugnisse, Zertifikate, Bestätigungen von Ausbildungsinstitutionen, nachvollziehbare Angaben zum Lebenslauf) der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen (nämlich aller zum Einsatz vorgesehenen Personen mit regelmässigem direktem Kontakt zur Bedarfsstelle).
Gefordert wird Sprachkompetenz auf dem Niveau C1 in Deutsch gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

EK07 Personensicherheitsüberprüfung
a) Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
b) Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers für alle zum Einsatz vorgesehenen Personen einen aktuellen (d.h. nicht älter als 3 Monate) Strafregisterauszug an den Auftraggeber einzureichen.
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
- Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt;
- Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Anbieters gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Einhaltung Datenschutz
Der Anbieter garantiert im Rahmen der gesamten Leistungserbringung die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Informatiksicherheit und des Datenschutzes des Bundes gemäss:
- dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG];
- der Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG [VDSG];
- Verordnung vom 9. Dezember 2011 über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung [BINF];
- Weisungen des Bundesrates vom 01. Januar 2016 über die Informatiksicherheit in der Bundesverwaltung [WISB]);
- Vorgaben des ISB vom 09. Februar 2016 zum IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung [VISB].
Der Anbieter garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf seine Mitarbeitenden, Subunternehmer und beigezogene Dritte zu überbinden.
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Lager/Zwischenräumlichkeiten
Der Anbieter bestätigt, dass er über Lager/Zwischenlagerräumlichkeiten verfügt bzw. ab Start des Produktiven Pilots verfügen wird, welche hinsichtlich Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Brand-, Diebstahl- und Zutrittsschutz die für diese Aufgabe geforderten Eigenschaften aufweisen und dass Nutzen und Gefahr beim Anbieter sind.
Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz.
Beilage einer Beschreibung der für das ausgeschriebene Vorhaben vorgesehenen Räumlichkeiten. Diese Beschreibung muss folgende Inhalte umfassen:
1) Skizze oder Foto, aus welcher die Abmessungen der Räumlichkeiten hervorgehen;
2) Kurzbeschrieb, wie der Anbieter Temperatur und Luftfeuchtigkeit regeln wird, sodass die gelagerte Ware nicht gefährdet ist;
3) Kurzbeschrieb, wie der Anbieter Brand-, Diebstahl- und Zutrittsschutz gewährleisten wird, sodass die gelagerte Ware nicht gefährdet ist.

EK11 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
- für Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010;
- für die Beschaffung von Gütern, Ausgabe September 2016;
- für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
Für das vorliegende Geschäft gelten die vorstehend aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Vertragsbeilage [V_Lx_1] des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz.

EK12 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe in den Beilagen [V_Lx_1], [V_Lx_2], [V_Lx_3] und [V_Lx_5] zum Pflichtenheft vorbehaltlos zu akzeptieren.
Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz der Vertragsentwürfe derjenigen Lose, für welche der Anbieter ein Angebot einreicht.

EK13 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001:2015 oder gleichwertig.
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes:
• für Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010;
• für die Beschaffung von Gütern, Ausgabe September 2016;
• für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Für das vorliegende Geschäft gelten die vorstehend aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Vertragsbeilage [V_Lx_1] des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung und der Kantone erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Einige Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind nur in englischer Sprache verfügbar.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Informatik Service Center ISC-EJPD
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
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