Ausschreibung 1015627: Projekt CIVITAS - Neue Einwohnerdatenbank der Stadt Bern
Publiziert am: 11. April 2018
Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, Abteilung Polizeiinspektorat
Die Einwohnerdaten der Stadt Bern werden aktuell mit der Lösung CRA der Firma SAP (Schweiz) AG verwaltet. Die Anwendung soll mit der vorliegenden Submission neu ausgeschrieben werden. Dies mit dem Ziel, eine möglichst effiziente und qualitativ hochstehende Geschäftsabwicklung zu ermöglichen. Dabei wird Wert auf den Einsatz von Standardlösungen gelegt. Eine Standardlösung wird von der Anbieterin/vom Anbieter aus Eigeninitiative weiterentwickelt. Zum einen kommen neue respektive erweiterte Funktionen aus dem angestammten Kundenkreis. Zum anderen resultieren diese aus gesetzlichen Anpassungen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
11. April 2018 | Publikationsdatum | |
11. April 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
7. Mai 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
24. April 2018 | Frist für Fragen | Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 30.04.2018 auf www.simap.ch. |
7. Mai 2018 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Projekt CIVITAS: Neue Einwohnerdatenbank der Stadt Bern" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
14. Mai 2018 | Offertöffnung | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Projekt CIVITAS: Neue Einwohnerdatenbank der Stadt Bern" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | Preis: einmalige und wiederkehrende Kosten über 6 Jahre |
30% | Präsentation: |
20% | Qualität der Erfüllung der Anforderungen gemäss Pflichtenheft: |
10% | Referenzbesuch: |
5% | Projektleiterin/Projektleiter: |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften von maximal 2 Unternehmen sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben. Es ist im Interesse der Auftraggeberin, optimale Lösungsofferten zu erhalten. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen bereits bei der Präqualifikation der Auftraggeberin offengelegt werden. Ein Unternehmen kann in mehreren Bietergemeinschaften als Mitglied auftreten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften im Schadenfall solidarisch.
Ein Mitglied der Bietergemeinschaft tritt gegenüber der Auftraggeberin als alleinige Ansprechpartnerin/alleiniger Ansprechpartner auf. Dieses wird als federführendes Unternehmen bezeichnet.
Zwingende Kriterien:
- Akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SIK (Ausgabe Jan. 2015) vollständig und vorbehaltslos und akzeptieren Sie, dass Ihre eigenen AGBs vollumfänglich wegbedungen werden?
- Akzeptieren Sie einen Garantie-Rückbehalt von 10% der Projektkosten mit Zahlungsfälligkeit 60 Tage nach erfolgreicher Schlussabnahme?
- Unterstützt Ihre vorgesehene Lösung Windows10 als Client-Betriebssystem?
- Unterstützt Ihre vorgesehene Lösung Citrix als Virtualisierungslösung?
- Ist die von Ihnen angebotene Lösung bei mindestens drei Gemeinden in der Schweiz im Einsatz?
- Sind Sie ressourcentechnisch in der Lage, Ihre Lösung per 1. August 2020 einzuführen unter der Voraussetzung der Kreditgenehmigung durch das kreditkompetente Organ der Stadt Bern bis Ende April 2019?
- Akzeptieren Sie den beiliegenden Entwurf des Dienstleistungsvertrags als Basis für sämtliche Dienstleistungen anzuerkennen?
Bewertungskriterien:
Die Bewertungskriterien werden gleichwertig gewichtet, Details siehe Pflichtenheft.
- Referenzen
- Support inkl. Antwortzeiten
- Produkte
- Gesetzliche Anpassungen
- Projektleiterin/Projektleiter
- Schnittstellen
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
Zusätzliche Informationen
Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut bis sehr gut
3.0 = genügend
2.0 = ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.
Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,05 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)
Mit dem Teilnahmeantrag sind 2 Referenzen in den letzten 10 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt in jedem Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten.
2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.
3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.
Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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