Ausschreibung 1015623: Fach- und Führungsunterstützung für die AG Intelligente Mobilität
Publiziert am: 11. April 2018
Bundesamt für Strassen ASTRA
Für die "Kerngruppe intelligente Mobilität (IM)" sollen Unterstützungsdienstleistungen (Stabsorgan) beschafft werden.
Fachliche Unterstützung
- Beratung in strategischen IM-Fragen sowie Unterstützung der Leitung bei Erarbeitung, Wahl / Umsetzung einer angepassten IM-Vorgehensstrategie;
- Mitarbeit Migrationskonzept automatisierte Fahrzeuge;
- Unterstützung bei Aussagen in IM-Fachberichten bzw. beim Verfassen von IM-Berichten;
- Bearbeitung weiterer fachlicher Fragestellungen.
Administrative und Führungsunterstützung
- Sitzungs- und Projektadministration;
- Unterstützung Berichterstattung z.H. Lenkungsausschuss;
- Erstellung Führungshandbuch mit Terminprogramm, Aufgaben-, Kompetenzen-, Verantwortungsregelung (AKV) sowie für Dokumente-Qualitätssicherung;
- Weitere Aufgaben Führungsunterstützung.
Organisatorische Unterstützung
- Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung interner / externer Tagungen und Anlässe zu IM;
- Weitere organisatorische Aufgaben.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bundesamt für Strassen (ASTRA), Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
11. April 2018 | Publikationsdatum | |
11. April 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
18. Mai 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
27. April 2018 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 05.05.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 27.04.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
22. Mai 2018 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
28. Mai 2018 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
1. Juli 2018 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50 % | ZK1 SCHLÜSSELPERSONEN |
35 % | ZK2 PREIS |
15 % | ZK3 ANALYSE AUFGABENSTELLUNG / GEPLANTES VORGEHEN |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle fachlich kompetenten und wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: fachliche Kompetenz der Firma
EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Verfügbarkeit und Arbeitskapazität
EK4: Lohngleichheit von Mann und Frau
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Mandats sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien (vgl. 2.10):
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1 SCHLÜSSELPERSONEN, GEWICHTUNG 50 % unterteilt in nachfolgende Funktionen:
- Mandatsleitung und Bereitstellung von Führungsunterstützung
- Stellvertretung in Mandatsleitung und bei Führungsunterstützung
- Bereitstellung von Fachexpertise im Bereich Intelligente Mobilität
Eine Person kann bei entsprechender Qualifikation auch mehr als eine Funktion (Ausnahme: Stellvertretung für die eigene Person) erfüllen. Für jede Funktion ist dann die entsprechende Qualifikation mit einem Referenzmandat bzw. Referenzprojekt nachzuweisen.
Es sind mind. 2 Personen zu offerieren, welche die drei geforderten Funktionen abdecken. Pro Funktion muss 1 Referenzprojekt bzw. -mandat vorgewiesen werden können.
1. Für die Mandatsleitung und für die Funktion Führungsunterstützung sowie für die Stellvertretungsfunktion ist je ein Referenzmandat bzw. -projekt aus den letzten 5 Jahren über eine Führungsunterstützungsaufgabe, inkl. Dokumentenerarbeitung Führungsinstrumente, vorzuweisen.
2. Für die Expertenfunktion ist ein Referenzprojekt bzw. -mandat im Bereich intelligente Mobilität aus den letzten 5 Jahren vorzuweisen.
ZK2 PREIS; GEWICHTUNG 35 %
Angebotspreis, aufgeschlüsselt auf die Honorarkategorien der einzelnen eingesetzten Personen unter Verwendung der unter 2.6 angegebenen Aufwandschätzung.
ZK3 ANALYSE AUFGABENSTELLUNG / GEPLANTES VORGEHEN, GEWICHTUNG 15 %
unterteilt in:
3.1 Auftragsanalyse des Gesamtauftrags, Gewichtung 10 %.
3.2 Mandatsbezogene Organisation, Gewichtung 5 %.
Darstellung der mandatsbezogenen Aufbauorganisation und der Koordination
Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Mandatsbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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