Ausschreibung 1015375: Fachunterstützung IP-Netze BSA

Publiziert am: 12. April 2018

Bundesamt für Strassen ASTRA

Der Bereich Strassentechnik des ASTRA sorgt für die strategischen Vorgaben für eine effiziente und zielerichtete Betriebs- und Sicherheitsausrüstung BSA.

Die Anforderungen, die Machbarkeit und die daraus resultierenden Vorgaben für die hierfür notwendigen IT-Netze sind in den letzten Jahren erarbeitet worden.

Parallel wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB und dem Bundesamt für Informatik BIT die Voraussetzungen für die übergeordneten Verbindungen geschaffen, um die 11 Netze der Gebietseinheiten mit den Systemen der Managementebene zu verbinden.

Das ausgeschriebene Mandat (Grundmandat) soll die weiterführenden Arbeiten wie folgt unterstützen und begleiten.

- IP-Netz Experte für strategische Fragen und Design für 3 Jahre, Zeitaufwand ca. 25-30%
- IP-Netz Spezialist für die Unterstützung der Umsetzung der IP-Netze BSA für 3 Jahre, Zeitaufwand insgesamt ca. 45-50%.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Hauptsächlich am Hauptsitz des ASTRA in Ittigen, zum Teil an den Projekt- oder den zuständigen Filialstandorten und Gebietseinheiten oder beim Auftragnehmer.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72700000: Computernetze
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. April 2018 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

30. April 2018 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 07.05.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 30.04.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

22. Mai 2018 Abgabetermin 17:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

24. Mai 2018 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. September 2018 Geplanter Projektstart
31. August 2021 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Z1: AUFTRAGSBEZOGENE KOMPETENZ UND ERFAHRUNG DER SCHLÜSSELPERSONEN. Je 2 Referenzprojekte pro Schlüsselperson mit Angaben ihrer Tätigkeiten bei der Ausübung der gemäss Pflichtenheft zugewiesenen Rollen in IP-Netz Projekten, vergleichbar mit der vorgesehenen Aufgabe im Zeitraum der letzten 5 Jahre.
35% Z2: PREIS, unterteilt in: Angebotspreis, Gewichtung 25%, Plausibilität der Stundenanzahl und -verteilung auf die Rollen und Auftragsjahre bezüglich der gestellten Aufgaben, Gewichtung 10%.
25% Z3: ANALYSE DER AUFGABENSTELLUNG. Mit der Analyse der Aufgabenstellung belegt der Anbieter sein Aufgabenverständnis. Dabei ist auf die folgenden Punkte einzugehen: Verständnis des Auftrages, Beschreibung der Überlegungen zur Stundenverteilung auf die Rollen und Auftragsjahre, Chancen und Gefahren und daraus abgeleitete besondere Herausforderungen, Projektbezogenes Qualitätsmanagement.

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

E1: technische Leistungsfähigkeit
E2: Zusicherung Akzeptanz Arbeitseinsatzorte, Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen und der Akzeptanz AGB
E3: Selbstdeklaration

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu E1:
Nachweis von mind. 2 Referenzen der Firma/Bietergemeinschaft über Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich in den letzten 5 Jahren.

Zusätzliche Bedingungen:
- Als Referenzprojekte sind nur Projekte gültig, die gemessen an der Vertragsdauer zu mindestens 80% bearbeitet sind.
- Mindestens 2 Referenzen, wobei 1 Referenz nicht aus dem ASTRA-Umfeld sein darf.
- Bei Bietergemeinschaften und beim Beizug von Subunternehmern sind pro Firma zwei Referenzen einzureichen.

Zu E2:
- Zusicherung der Bereitschaft, die Leistungen am Hauptsitz des ASTRA in Ittigen bei Bern und an den Projekt- oder den zuständigen ASTRA-Filialstandorten zu erbringen.

- Zusicherung der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen IP-Netz Experte und IP-Netz Spezialist über die ganze Vertragsdauer (inkl. optionale Leistungen).

- Zusicherung der uneingeschränkten Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Informatikdienstleistungen des Bundes.
Zu E3:
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB.

Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorliegender Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Postfach
3003 Bern
Telefon: +41 58 462 94 11
E-Mail-Adresse:  
ausschreibung-netze@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1015375 Fachunterstützung IP-Netze BSA