Ausschreibung 1015055: (18085) 805 Redaktionelle Beiträge über innovative Energieprojekte

Publiziert am: 6. April 2018

Bundesamt für Energie BFE

Die Beauftragte erstellt 25 Fachartikel pro Jahr. In den Fachartikeln wird objektiv über aktuelle Energieprojekte berichtet, in derselben Art wie in den bereits veröffentlichen Fachartikel, welche auf www.bfe.admin.ch/CT/printmedien aufgeschaltet sind. Zur Umsetzung eines Fachartikels gehören folgende Arbeiten: Unterstützung bei Themen-Auswahl, Recherche, Redaktion, Reviewprozess, Freigabe, Übersetzung, Veröffentlichung in Fachpublikationen, Erstellen einer finalen PDF-Version im BFE-Layout, Übermittlung der Dokumente und des Bildmaterials. Für die Koordination und Planung erfolgen zudem die folgenden Dienstleistungen und Arbeitsschritte: Teilnahme an vierteljährlichen Koordinationstreffen mit der Auftraggeberin, Teilnahme an halbjährlichen Tagungen der Forschungsprogrammleitenden, monatliche Zustellung des Arbeitsplans, Erstellung eines Jahresberichts.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
  • 73100000: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
  • 73200000: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
  • 79416000: Öffentlichkeitsarbeit
  • 79550000: Schreib-, Textverarbeitungs- und Desktop-Publishing-Arbeiten
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. April 2018 Publikationsdatum
6. April 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

27. April 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

22. Mai 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

28. Mai 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 Punkte ZK1: Katalog der Zuschlagskriterien
25 Punkte ZK2: Preise und Kosten
25 Punkte ZK3: Arbeitsprobe und Präsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Beglaubigter Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug (Original oder Kopie) nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK2a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK3 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Wissenschaftsjournalismus im Energiebereich. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzenpublikationen à je mind. 5000 Zeichen in einem für die Evaluation berücksichtigen Schweizer Fachmagazin (vgl. Anhang 7) in den Themenfeldern „erneuerbare Energien“ oder „Energieeffizienz“ in den letzten 5 Jahren nach.

EK4 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK5 Ansprechpartner / Schlüsselperson
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (Single Point of Contact, SPOC), welcher die Funktion einer Schlüsselperson einnimmt und für den Auftrag zuständig ist.

EK6 Sprachkenntnisse
Der Anbieter ist bereit, Mitarbeiter einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und Fachartikel verfassen können und eine Schlüsselperson einzusetzen, die die Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen kann. Die Schlüsselperson beherrscht Deutsch auf Niveau C2 und Französisch auf Niveau B1 oder besser. Mindestens ein Mitarbeiter (kann auch die Schlüsselperson sein) beherrscht Französisch auf Niveau C2.

EK7 Unabhängigkeit
Der Anbieter bestätigt die organisatorische und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Forschungsinstitutionen und Unternehmensverbänden und zeigt seine Mitgliedschaften in Organisationen, die im Energiebereich tätig sind, auf.

EK8 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016

EK9 Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente
Der Anbieter ist bereit, die in Kapitel 8 „Besondere Bestimmungen“ des Pflichtenhefts aufgeführten wesentlichen Vertragselemente vorbehaltlos zu akzeptieren.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016.
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Mühlestrasse 4
3063 Ittigen
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch