Ausschreibung 1013249: (18084) 605 Partnerbefragung
Publiziert am: 22. März 2018
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Die ESTV will ihre Aufgaben kompetent, partnerschaftlich und effizient erfüllen. Dazu baut sie digitale Services aus, sorgt für Effizienzsteigerung und sichert ein hohes Fachwissen der Mitarbeitenden. Anhand eines Gesamtzufriedenheitsindexes ermittelt die ESTV in Abständen von drei Jahren die Zufriedenheit der Partner mit den Leistungen der ESTV. Dazu führt die ESTV Partnerbefragungen durch. Die Ergebnisse der Umfrage liefert der ESTV Hinweise, welche Leistungen weiter optimiert werden sollten. Bis anhin wurde zweimal (2012, 2015) eine Partnerbefragung bezüglich Zufriedenheit mit den Leistungen der ESTV für die Hauptabteilung Mehrwertsteuer (MWST) durchgeführt. In diesem Jahr wird erstmals für die gesamte ESTV eine Umfrage durchgeführt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Beim Sitz des Zuschlagempfängers sowie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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22. März 2018 | Publikationsdatum | |
22. März 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
6. April 2018 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
1. Mai 2018 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
7. Mai 2018 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. August 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
25.2% | ZK A Erfüllung Anforderungskatalog |
30% | ZK B Preis |
4.8% | ZK C Angebotsgliederung |
40% | ZK D Angebotspräsentation des Lösungsvorschlages |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK 01 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK 02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
EK 03 Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid rechtzeitig herbeiführen kann.
EK 05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
EK 06 Generalunternehmer / Nennung der Subunternehmer
Nachweis, dass der Anbieter die Gesamtverantwortung für das Projekt im Sinne eines Generalunternehmers übernimmt. Zu allenfalls seitens des Anbieters zugezogenen Dritten tritt der Auftraggeber in kein Vertragsverhältnis.
Der Anbieter führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
EK 07 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK 08 Geheimhaltungserklärung Schlüsselpersonen
Die Schlüsselpersonen sind informiert und bereit, bei Vertragsabschluss eine Geheimhaltungserklärung zu unterzeichnen.
EK 09 Geheimhaltungsverpflichtung (Non disclosure agreement NDA)
Der Anbieter ist bereit, bei Vertragsabschluss die Geheimhaltungsverpflichtung zu unterzeichnen.
EK 10 Datensicherheit / Vertraulichkeit
Der Anbieter bestätigt, eine Lösung für die sichere Datenbearbeitung bereit zu stellen, die den Anforderungen für Datensicherheit und Vertraulichkeit nach „best Practice“ (z.B. nach ISO27001) gerecht wird.
EK 11 Datenschutzrechtliche Bestimmungen des Bundes
Der Anbieter bestätigt, dass die Bearbeitung der Personendaten nach den Grundsätzen des Bundesgesetzes über den Datenschutz SR235.1 erfolgt und erhobene Personendaten vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch zugängliche gemacht werden.
EK 12 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
EK 13 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 13 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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