Ausschreibung 1012005: Beschaffung Netzwerk Firewalls

Publiziert am: 29. März 2018

Informatik Aargau

Aufgrund des LifeCycles der Hardware müssen die Netzwerk-Firewalls der kantonalen Verwaltung Aargau neu evaluiert, beschafft und in Betrieb genommen werden. Es wird ein Anbieter gesucht, der die notwendige Hardware, Software und deren Lizenzierung liefern kann. Weiter muss er auch die Installation, Migration sowie Wartung/Support der neuen Firewalls gewährleisten können.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 32424000: Netzwerkinfrastruktur
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. März 2018 Publikationsdatum
30. März 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

3. Mai 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
20. April 2018 Frist für Fragen

Die Fragen können bis zum genannten Termin eingereicht werden. Die Fragen werden laufend beantwortet, bis spätestens am 26.04.2018 17:00 Uhr

3. Mai 2018 Abgabetermin 11:00

Die Angebote müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingereicht sein. Der Poststempel ist nicht massgebend.

3. Mai 2018 Offertöffnung

Die Angebote müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingereicht sein. Der Poststempel ist nicht massgebend.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Es werden keine Abgebotsrunden geführt

Grundsätzliche Anforderungen:

gemäss Submissionsdekret Sbum150.910 des Kanton Aargau

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Informatik Aargau
Bahnhofstrasse 96
5001 Aarau
Telefon: 062 835 11 47
E-Mail-Adresse:  
submission.it@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1012005 Beschaffung Netzwerk Firewalls