Ausschreibung 1012005: Beschaffung Netzwerk Firewalls
Publiziert am: 29. März 2018
Informatik Aargau
Aufgrund des LifeCycles der Hardware müssen die Netzwerk-Firewalls der kantonalen Verwaltung Aargau neu evaluiert, beschafft und in Betrieb genommen werden. Es wird ein Anbieter gesucht, der die notwendige Hardware, Software und deren Lizenzierung liefern kann. Weiter muss er auch die Installation, Migration sowie Wartung/Support der neuen Firewalls gewährleisten können.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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29. März 2018 | Publikationsdatum | |
30. März 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
3. Mai 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
20. April 2018 | Frist für Fragen | Die Fragen können bis zum genannten Termin eingereicht werden. Die Fragen werden laufend beantwortet, bis spätestens am 26.04.2018 17:00 Uhr |
3. Mai 2018 | Abgabetermin 11:00 | Die Angebote müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingereicht sein. Der Poststempel ist nicht massgebend. |
3. Mai 2018 | Offertöffnung | Die Angebote müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingereicht sein. Der Poststempel ist nicht massgebend. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es werden keine Abgebotsrunden geführt
gemäss Submissionsdekret Sbum150.910 des Kanton Aargau
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Bahnhofstrasse 96
5001 Aarau
Telefon: 062 835 11 47
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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