Ausschreibung 1007497: ISCS_2
Publiziert am: 1. Mai 2018
Swissmedic, Informatik Beschaffungsmanagement
Mit vorliegender öffentlicher Ausschreibung sucht Swissmedic per 1. Januar 2019 eine Servicepartnerin für Dienstleistungen im Bereich Informatik Support- und Service-Management. Die vor Ort zu erbringenden Leistungen sind im Pflichtenheft sowie den Beilagen zur Ausschreibung detailliert beschrieben.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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1. Mai 2018 | Publikationsdatum | |
1. Mai 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschliesslich auf www.simap.ch verfügbar. |
6. Juni 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
22. Mai 2018 | Frist für Fragen | Fragen müssen bis spätestens 22.05.2018 schriftlich per Brief an die angegebene Adresse (Ziff. 11.1 Pflichtenheft) gestellt werden. |
11. Juni 2018 | Abgabetermin 00:00 | a) Bei Abgabe an der Loge der Swissmedic (durch Anbieterin oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (d.h. Montag bis Donnerstag, 08.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 / 13.30 – 16.00 Uhr, Adresse gem. Ziff. 11.1 des Pflichtenhefts, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Swissmedic zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Einreichung auf dem Postweg muss die Anbieterin sicherstellen, dass das Angebot spätestens am 14. Juni 2018 bei Swissmedic eingetroffen ist. Spätester Abgabetermin auf der Post bleibt der 11. Juni 2018. c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt. |
15. Juni 2018 | Offertöffnung | a) Bei Abgabe an der Loge der Swissmedic (durch Anbieterin oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (d.h. Montag bis Donnerstag, 08.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 / 13.30 – 16.00 Uhr, Adresse gem. Ziff. 11.1 des Pflichtenhefts, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Swissmedic zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Einreichung auf dem Postweg muss die Anbieterin sicherstellen, dass das Angebot spätestens am 14. Juni 2018 bei Swissmedic eingetroffen ist. Spätester Abgabetermin auf der Post bleibt der 11. Juni 2018. c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt. |
8. August 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
gem. Pflichtenheft
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
gem. Pflichtenheft
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Hallerstrasse 7, Postfach
3000 Bern 9
Telefon: 058 465 50 47
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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