Vorankündigung 1006121: Request for Information (RFI) Erneuerung Vertrieb Autoverlad
Publiziert am: 14. Februar 2018
BLS AG
Mit dem vorliegenden Request for Information (RFI) sollen einerseits eine Indikative Kostenschätzung sowie mögliche Lösungsvarianten für die Umsetzung und den Betrieb des zukünftigen Vertriebssystems des Autoverlads der BLS, MGB und RhB eingeholt werden. Neben dem Vertriebssystem sind teilweise auch die Detektionssysteme für die Erfassung der tarifrelevanten und sicherheitsrelevanten Parameter für die Kontrolle und ein Schrankensystem ein Teil der zu beschaffenden Lösung. Diese sollen dem Projekt als Entscheidungsgrundlage dienen, um das weitere Vorgehen zu bestimmen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Vorankündigung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
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Weitere Informationen
Dieser RFI dient ausschliesslich der Informationsgewinnung zu Lösungsvarianten und indikativen Preisangaben. Diese sollen dem Projekt als Entscheidungsgrundlage dienen, um das weitere Vorgehen zu bestimmen.
Durch die Teilnahme am RFI verpflichten sich weder die BLS, die MGB noch die RhB eine konkrete Beauftragung oder Beschaffung zu tätigen.
Anbieter welche für das Modul „Backend-/Kassensystem“ einen qualifizierten Lösungsvorschlag (Angabe Abdeckung der Anforderung, Lösungsarchitektur und Vorschlag für den Betrieb) mit einer indikativen Preisschätzung (Investitionskosten und wiederkehrende Kosten) einreichen werden mit einem Pauschalbetrag von CHF 3'000.- entschädigt.
Anbieter welche Lösungsvorschläge und indikative Preisschätzungen für die restlichen Module (Detektion, Zutrittsschranke / Access und Kundeninformation und –lenkung) einreichen, werden nicht entschädigt.
Durch die Teilnahme an dem RFI erwirbt sich der Anbieter keinerlei Rechte auf Ausführung oder Vergütung irgendwelcher Art. Die Auftragsvergabe bleibt ausdrücklich der BLS vorbehalten.
Die Teilnahme und Abgabe einer Antwort geschieht auf freiwilliger Basis und ist unverbindlich.
Eine Nichtteilnahme an diesem RFI führt nicht zum Ausschluss von einer allfälligen Ausschreibung, falls eine solche zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden sollte.
Eine Teilnahme an diesem RFI führt nicht zu einer Vorbefassung hinsichtlich einer späteren Ausschreibung.
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