Ausschreibung 1004641: (18059) 608 Los 1 HERMES Methode und Los 2 HERMES online
Publiziert am: 29. Januar 2018
Eidg. Finanzdepartement, Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB
HERMES ist eine Projektmanagementmethode, die für Projekte und Programme in den Bereichen Informatik, Entwicklung von Dienstleistungen und Produkten sowie Geschäftsorganisationen eingesetzt werden kann. Die HERMES Methoden sind mittels Referenzhandbüchern (in Deutsch und Französisch) mit Grafiken und Tabellen in gedruckter Form dokumentiert. Die heute im Einsatz stehende Software EPF-Composer für die Datenmodellierung, ein Open Source Tool, unterstützt die, für HERMES zwingend nötige Mehrsprachigkeit nicht und soll mit einem offenen, mehrsprachigen und standardisierten Produkt abgelöst werden. Die Weblösung muss laufend an neue Anforderungen angepasst werden können. Dies ist mit der heutigen Lösung und deren Technologie nur mit grossen Einschränkungen möglich. Sie bedarf eines umfassenden Redesigns.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern, sowie am Sitz der Auftragnehmer. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
29. Januar 2018 | Publikationsdatum | |
29. Januar 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
6. Februar 2018 | Frist für Fragen | Es werden 2 Fragerunden durchgeführt. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
20. März 2018 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
23. März 2018 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. Juli 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. März 2025 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.07.2018 bis 31.03.2025
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | ZK 1 Technisches Konzept |
30% | ZK 2 Preisangebot |
20% | ZK 3 Referenzprojekte Schlüsselpersonen |
10% | ZK 4 Anbieterpräsentation |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Kapitel 5 des Pflichtenhefts ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.07.2018 bis 30.06.2025
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | ZK 1 Technisches Konzept |
30% | ZK 2 Preisangebot |
20% | ZK 3 Referenzprojekte Schlüsselpersonen |
10% | ZK 4 Anbieterpräsentation |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Kapitel 5 des Pflichtenhefts ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
Los 1
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 16).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter muss über genügend und ausreichend qualifizierte personelle Ressourcen verfügen, um den Auftrag ausführen zu können. Alle hier angegebenen Rollen (Schlüsselpersonen und deren Stellvertreter) sind grundsätzlich für die ausgeschriebene Leistung einsetzbar und können ihre Erfahrung einbringen:
Rollen Los 1:
- Methodiker
- Modellierungsexperte
- MS Office Spezialist
Es ist zulässig, die oben genannten Rollen durch eine Person zu besetzen. Jedoch ist eine Stellvertretung sicherzustellen.
Der Methodiker muss zwingend bei der anbietenden Firma angestellt sein. Für die weiteren Rollen (Modellierungsexperte, MS Office Spezialist) darf sich der Anbieter mit Subunternehmern verstärken.
EK04
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag inhaltlich sowie hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen nach. Die Referenzen müssen durch mindestens eine, in der Offerte angebotene Schlüsselperson persönlich ausgeführt und erfolgreich realisiert worden sein und nicht mehr als 5 Jahre seit Abschluss des Projekts (2012 oder später) zurückliegen.
Referenzauskünfte über Anbieter, welche für den Bund Projekte realisierten, werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK06
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) und französischer Sprache (mündlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
EK07
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Vertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
EK10
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 18 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Los 2
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 16).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter muss über genügend und ausreichend qualifizierte personelle Ressourcen verfügen, um den Auftrag ausführen zu können. Alle hier angegebenen Rollen (Schlüsselpersonen und deren Stellvertreter) sind grundsätzlich für die ausgeschriebene Leistung einsetzbar und können ihre Erfahrung einbringen:
Rollen Los 2:
- IT-Projektleiter
- ICT Entwickler Open Source Web-Lösungen
- ICT Servicemanager
Es ist zulässig, die oben genannten Rollen durch eine Person zu besetzen. Jedoch ist eine Stellvertretung sicherzustellen.
Der IT-Projektleiter muss zwingend bei der anbietenden Firma angestellt sein. Für die weiteren Rollen (ICT Entwickler Open Source Web-Lösungen und ICT Servicemanager) darf sich der Anbieter mit Subunternehmern verstärken.
EK04
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag inhaltlich sowie hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen nach. Die Referenzen müssen durch mindestens eine, in der Offerte angebotene Schlüsselperson persönlich ausgeführt und erfolgreich realisiert worden sein und nicht mehr als 5 Jahre seit Abschluss des Projekts (2012 oder später) zurückliegen.
Referenzauskünfte über Anbieter, welche für den Bund Projekte realisierten, werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK06
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) und französischer Sprache (mündlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
EK07
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Vertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
EK10
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 19 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK11
Grundbereitschaft
Der Anbieter bestätigt, dass die Weblösung - ausserhalb von geplanten Wartungsfenstern - mit sehr hoher Verfügbarkeit zur Verfügung steht (durchgehend 7 x 24 Stunden). Weiter bestätigt der Anbieter, die Bereitschaftszeit (Mo-Fr, 08:00-12:00/13:00-17:00), Reaktionszeit (<5h) sowie die Fehlerbehebungszeit (< 5 Tage) gemäss Pflichtenheft Ziff. 3.5.2 einzuhalten.
EK12
Support- und Wartungsdienst
Der Anbieter bestätigt, dass er über einen gemäss Arbeitspaket 7 (siehe Pflichtenheft) definierten Support- und Wartungsdienst auf Abruf verfügt, oder einen solchen aufbaut.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
• Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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