Ausschreibung 1004089: CPX-Messungen Strassenbeläge, 2018 - 2021

Publiziert am: 29. Januar 2018

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Lärm und NIS, Sektion Strassenlärm, CH-3003 Bern

Um Lücken im Wissenstand um das akustische Verhalten von Lärmarmebeläge (LAB) zu schliessen (langfristiges Alterungsverhalten, Auswirkungen Unterhaltmassnahmen, Wirkungseinschätzung Temporeduktion, Identifikation akustisch relevanter Schlüsseleigenschaften) sind jährlich ca. 30 bis 50 auf dem Normenwerk basierende CPX-Messungen (inkl. Auswertung) von lärmarmen Strassenbelägen durchzuführen. Der Auftrag beinhaltet zudem die Erarbeitung eines Messkonzeptes und das Verfassen von Jahresberichten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Allfällige Sitzungen finden beim BAFU, Sektion Strassenlärm, in Ittigen statt.
Die Messungen finden am Standort des Belages statt (ganze Schweiz).
Sonstige Arbeiten am Standort des Anbieters.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 90700000: Dienstleistungen im Umweltschutz
Gruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. Januar 2018 Publikationsdatum
29. Januar 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher
Sprache, elektronisch erhältlich und unter www.simap.ch downloadbar. Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt.

12. März 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
26. Februar 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen der Offerten Fragen ergeben, sind diese bis zum 26.02.2018 anonymisiert und ausschliesslich im Frageforum unter www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum erteilt. Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.

12. März 2018 Abgabetermin 00:00

Das vollständige Angebot ist in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD/DVD oder USB-Stick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

16. März 2018 Offertöffnung

Das vollständige Angebot ist in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD/DVD oder USB-Stick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1. Mai 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2021 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% ZK01 Preis
10% ZK02 Projektorganisation des Anbieters
40% ZK03 Erfahrung des Projektteams
25% ZK04 Auftragsverständnis und Vorgehen

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Eignungskriterien:

EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 5)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest
(Logib, Link: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de ). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK 03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK 04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK 05 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 06
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge
Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

EK 07 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK08 Erfahrung des Anbieters
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung aus abgeschlossenen Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von je 2 Referenzen [in den letzten 5 Jahren] für folgende Bereiche nach:
• CPX-Messung von lärmarmen Strassenbelägen auf Innerortsstrecken
• Aufbereitung von CPX-Messresultaten in Belagskennwerte (Kb) N1, N2 und Mischverkehr in Bezug zu einem Schweizer Referenzwert.

EK09 Sprachkompetenz des Anbieter
Der Anbieter verfügt über die notwendige Sprachkompetenz in Deutsch und Französisch (mündlich und schriftlich).
Es wird gefordert, dass der Projektleiter und eine Person des Messteams vor Ort je die deutsche und die französische Sprache mündlich auf einem guten Niveau (mindestens Niveau B2 gemäss Europäischen Referenzrahmen) beherrschen und Gespräche verhandlungssicher führen können, sowie dass der Projektleiter je die deutsche und die französische Sprache schriftlich auf einem guten Niveau (mindestens Niveau B1 gemäss Europäischen Referenzrahmen) beherrscht.
Der Anbieter ist zudem fähig, die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache zu erstellen und abzuliefern.

EK10 Reaktionszeit
Der Anbieter garantiert dem BAFU, dass der Projektleiter resp. dessen Stellvertreter werktags innerhalb von 48 Stunden erreichbar ist.

EK11 CPX-Messsystem
Der Anbieter verfügt über ein umfassendes Messsystem, welches ihm erlaubt, die Messungen und Auswertungen gemäss Kapitel 3 des Pflichtenheftes auszuführen.

EK12 Einsicht in Prozesse
Der Anbieter gewährt dem BAFU auf Anfrage durch Audits Einsicht in die für das Projekt relevanten Prozesse.

EK13 Datenhaltung
Die CPX-Messdaten sind in einer Datenbank abzulegen und dem Auftraggeber nach Verlangen innert 2 Arbeitstagen zur Verfügung zu stellen.

EK14 Datenaustausch
Alle projektspezifische erarbeiteten Dokumente sind dem Auftraggeber im Quellcode (*.doc, *.xls, *.ppt, *.pdf, *.jpg, *.shp etc.) zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die ordnungsgemäss erstellten Daten kostenlos abzugeben. Das uneingeschränkte Copyright geht dabei an den Auftraggeber über.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge

Abrufbar unter:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Ausschreibungstext ist die deutsche Version die massgebliche.

Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www,simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Lärm und NIS, Sektion Strassenlärm, CH-3003 Bern
Worblentalstrasse 68, Ittigen
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
noise@bafu.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1004089 CPX-Messungen Strassenbeläge, 2018 - 2021