Ausschreibung 1003503: N06.32 110003 - Bern PUN Wankdorf - Muri - Oberbauleitung Bau und BSA

Publiziert am: 19. Januar 2018

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Auf dem Nationalstrassenabschnitt N06 zwischen den Anschlüssen Bern Ostring und Muri wird eine PUN (Pannenstreifenumnutzung) auf beiden Fahrbahnen Spiez und Bern eingerichtet. Im N06 Abschnitt Anschluss Wankdorf bis Anschluss Bern Ostring kann die PUN aus Platzgründen nur in Fahrtrichtung Spiez erstellt werden. Der fragliche Streckenabschnitt wird zudem Lärmsaniert, was den Abbruch und Neubau bzw. Neubau von Lärmschutzwänden bedingt. Die Kunstbauten und die Eindeckung Sonnenhof werden instand gesetzt. Das ausgeschriebene Mandat umfasst die Leistungen der Oberbauleitung Bau und BSA für das Gesamtprojekt N06 Bern Wankdorf - Muri in den SIA Teilphasen (103 / 108) Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag; Massnahmenausführung / Bau und Inbetriebnahme und Abschluss. Der allgemeine Leistungsbeschrieb ist in den Ausschreibungsunterlagen bzw. dem Vertragsentwurf ersichtlich. Der detaillierte Leistungsbeschrieb ist im Pflichtenheft für die Oberbauleitung enthalten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

N06 Bern Wankdorf - Muri sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71541000: Projektmanagement im Bauwesen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. Januar 2018 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

9. Februar 2018 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 16.02.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 09.02.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

2. März 2018 Abgabetermin 00:00

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen N06.32 110003 - Bern PUN Wankdorf - Muri - Oberbauleitung Bau und BSA".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

7. März 2018 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen N06.32 110003 - Bern PUN Wankdorf - Muri - Oberbauleitung Bau und BSA".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

31. Mai 2018 Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

- EK1: Firmenerfahrungen / -referenzen
- EK2: Schlüsselpersonen, Referenzen
- EK3: Nachweis der Verfügbarkeit
- EK4: Qualitätssicherung
- EK5: Leistungsanteil Subunternehmer
- EK6: Wirtschftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM EK1: FIRMENERFAHRUNGEN / -REFERENZEN
- EK1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Instandsetzung Strassenanlage Nationalstrasse oder richtungsgetrennte HLS unter Verkehr, Lärmschutzwänden, Kunstbauten und BSA im Siedlungsgebiet unter Verkehr, Phase Ausschreibung bis Inbetriebnahme, Realisierungskosten > CHF 50 Mio. exkl. MWST) mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EIGNUNGSKRITERIUM EK2: SCHLÜSSELPERSONEN, REFERENZEN
- EK2: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion (Tätigkeit als Oberbauleiter) mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Instandsetzung Strassenanlage Nationalstrasse oder richtungsgetrennte HLS unter Verkehr, Lärmschutzwänden, Kunstbauten und Eindeckungen im Siedlungsgebiet unter Verkehr, Koordination mit Nachbarprojekten in Planung und Gewerke Bau und BSA, Phase Ausschreibung bis Inbetriebnahme, Realisierungskosten > CHF 50 Mio. exkl. MWST) mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.

(*) als Schlüsselperson gilt: Oberbauleiter

EIGNUNGSKRITERIUM EK3: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT
- EK3: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) und des Stv. grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
Mindestverfügbarkeit Oberbauleiter 20%, Oberbauleiter Stv. 10% während der Dauer der Ausschreibung, Offertvergleich und des Vergabeantrags. Mindestverfügbarkeit Oberbauleiter 50%, Oberbauleiter Stv. 30% während der Dauer der Baurealisierung.

(*) als Schlüsselperson gilt: Oberbauleiter

EIGNUNGSKRITERIUM EK4: QUALITÄTSSICHERUNG
- EK4: Kopie Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig (bei Bietergemeinschaften mindestens der federführenden Unternehmung)

EIGNUNGSKRITERIUM EK5: LEISTUNGSANTEIL SUBUNTERNEHMER
- EK5: Maximale Leistungserbringung von Subunternehmer von 50%

Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmer beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

EIGNUNGSKRITERIUM EK6: WIRTSCHFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK6.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK6.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK6.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK6.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK6.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- EK6.6: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK1: Aufgabenspezifische Kompetenzen und Referenzen der Schlüsselpersonen, Gewichtung 35%; unterteilt in:
- ZK1.1: Oberbauleiter, Gewichtung 25%
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (OBL Bau einer Instandsetzung Strassenanlage Nationalstrasse oder richtungsgetrennte HLS unter Verkehr, Lärmschutzwänden, Kunstbauten und Eindeckungen im Siedlungsgebiet unter Verkehr, Koordination mit Nachbarprojekten in Planung und Gewerke Bau und BSA, Phase Ausschreibung bis Inbetriebnahme, Realisierungskosten > CHF 50 Mio. exkl. MWST) mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
- ZK1.2: Oberbauleiter Stv., Gewichtung 10%
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder OBL-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (OBL oder OBL Stv. BSA einer Instandsetzung Strassenanlage Nationalstrasse oder richtungsgetrennte HLS unter Verkehr, Lärmschutzwänden, Kunstbauten und Eindeckungen im Siedlungsgebiet unter Verkehr, Koordination mit Nachbarprojekten in Planung und Gewerke Bau und BSA, Phase Auschreibung bis Inbetriebnahme, Realisierungskosten > CHF 50 Mio. exkl. MWST) mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
Anmerkung: Für die ZK1.1 und ZK1.2 müssen unterschiedliche Schlüsselpersonen benannt werden.

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK2: Preis, Gewichtung 25%

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK3: Aufgabenanalyse und geplantes Vorgehen, Gewichtung 20%; unterteilt in:
- ZK3.1: Aufgabenanalyse, Gewichtung 5%
- ZK3.2: Geplantes Vorgehen, Gewichtung 5%
- ZK3.3: Risiko- und Chancenanalyse, Gewichtung 5%
- ZK3.4: Qualität und Zweckmässigkeit des Organigramms, Gewichtung 5%
(max. 4 A4-Seiten)

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK4: Aufgabenspezifische Kompetenzen und Referenzen der Firma, Gewichtung 20%,
ZK4: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Instandsetzung Strassenanlage Nationalstrasse oder richtungsgetrennte HLS unter Verkehr, Lärmschutzwänden, Kunstbauten und BSA im Siedlungsgebiet unter Verkehr, Phase Ausschreibung bis Inbetriebnahme, Realisierungskosten > CHF 50 Mio. exkl. MWST) mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gute Erfüllung; qualitativ gut
5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Ausschluss, Vorbefassung:
Das PUNteam B+S PLUS (B+S AG, Hartenbach & Wenger AG, Nydegger + Finger AG) und die IG BSA Engineering (IM Maggia, IUB) sind mit der Projektierung und Ausführung des Projektes beauftragt und sind somit nicht zur Abgabe eines Angebotes berechtigt.
Die Groupe AJS (TMP Bauingenieure AG, Boess + Partner AG, AJS Bauingenieure AG) nimmt im vorliegenden Projekt die Aufgabe des Bauherrenunterstützers war und ist entsprechend nicht zur Eingabe eines Angebotes berechtigt.

7. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

8. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

9. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

10. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

11. Begehung:
Es findet keine Begehung statt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 (0) 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch