Ausschreibung 1002741: 080247 N01/40 EHS, BSA-Los 2a «Lüftungssteuerung»
Publiziert am: 15. Januar 2018
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
LEISTUNGEN UND MENGE Engineering, technische und betriebliche Koordination: Weitere Informationen unter Ziff. 4.5
Das BSA-Los 2a umfasst Leistungen für Engineering, technische und betriebliche Koordination, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Lokal- und Anlagesteuerungen für die Lüftungssteuerung. Die Leistungen für BSA-Los 2 «Lüftung + Sensorik» (siehe Abgrenzung) werden später beschafft, BSA-Los 2a wird Subunternehmer von BSA-Los 2.
- Erstellen des Realisierungspflichtenheftes in Koordination/Vorgabe mit BSA-Los 2 «Lüftung + Sensorik»
- Detailauslegung Schrankfelder (bspw. Felder Entrauchungseinheiten)
- Vollständige Umsetzung/Programmierung der Lüftungssteuerung
- Verantwortlich für die gesamte Auftragsabwicklung von Realisierungspflichtenheft bis zur Abnahme der Lüftungssteuerung
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. Januar 2018 | Publikationsdatum | |
15. Januar 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
8. Februar 2018 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 21.02.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 08.02.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
9. März 2018 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/USB) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
16. März 2018 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/USB) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
1. Juli 2018 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | ZK1: PREIS |
40% | ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN |
10% | - Auslegung, Modularität |
15% | - Produkte, Technologie |
15% | - Referenzen |
20% | ZK3: ORGANISATION UND QM-KONZEPT |
15% | - Organisation |
5% | - QM-Konzept |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Fachliche Leistungsfähigkeit der Schlüsselperson PL
EK3: Leistungsanteil Subunternehmer
EK4: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
EK5: Verfügbarkeit Schlüsselpersonen
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1:
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichem Fachbereich.
Zu EK2:
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stellvertreter-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich für die Schlüsselperson Projektleiter.
Zu EK3:
Maximal 70% der Leistungen darf über Subunternehmen erbracht werden.
Zu EK4:
Nachweis Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz Auftrag
Zu EK5:
Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselperson Projektleiter während der Projektlaufzeit ist mit einer Aufwandschätzung und Ressourcenverteilung in Übereinstimmung mit dem Terminplan zu erbringen.
Die angebotene Schlüsselperson muss auch tatsächlich im Projekt eingesetzt werden. Ein Wechsel der Schlüsselperson kann nur mit ausdrücklicher Genehmigung des ASTRA erfolgen.
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde wird BSA-Los 2a als Subunternehmer in BSA-Los 2 integriert.
Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1.Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2.Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3.Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
4.Neben dem vorliegenden BSA-Los 2a werden im Rahmen des Projekts Einhausung Schwamendingen weitere öffentliche Ausschreibungen vorgenommen. Eine Übersicht kann der simap-Vorankündigung vom 31.03.2017 entnommen werden.
5.Das Submissionsverfahren BSA-Los 2a «Lüftungssteuerung» wird mit einem Zuschlagsentscheid an den berücksichtigten Anbieter abgeschlossen. Die Leistungen des Anbieters werden in das DEVIS Hauptunternehmer BSA-Los 2 «Lüftung + Sensorik» als vorgegebener Subunternehmer integriert.
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--> Ziff. 2.6 (Fortsetzung):
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme der kompletten Ausrüstung FB3 «Lüftung»:
- 8 Lokalsteuerungen und 1 Anlagesteuerung für den Betrieb der obigen Lüftungs-Komponenten
- Lieferung und Konfiguration der Steuer- und Kommunikationskomponenten für den Einbau durch BSA-Los 2.
- 14 Frequenzumrichter für Strahlventilatoren
- 24 Frequenzumrichter für Abluftventilatoren
- Ca. 100 Schrankfelder in den Zentralen und Entrauchungseinheiten und Elektroräumen der Anlage «Lüftung»
- Demontage und Entsorgung bestehender Anlage Lüftung exkl. Strahlenventilatoren und Kabelanlage
ABGRENZUNGEN
Abgrenzung BSA Los 2 «Lüftung + Sensorik»:
Das BSA-Los 2 umfasst Leistungen für Engineering, technische und betriebliche Koordination, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Anlage Lüftung.
Engineering, technische und betriebliche Koordination:
- Auslegung und Berechnung Anlage Lüftung
- Erstellen des mehrstufigen Realisierungspflichtenheftes
- Technische Koordination der Schnittstellen, insbesondere zu BSA-Los 2a «Lüftungssteuerung»
- Zuständig für Schulung/Dokumentation (auch bei Teil-Inbetriebnahmen).
- Verantwortlich für die gesamte Auftragsabwicklung von Realisierungspflichtenheft bis zur Abnahme Fachbereich FB4 «Signalisation», Terminplanung, Dokumentation, Prüfungen und QMS.
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme der kompletten Ausrüstung FB3 «Lüftung»:
- 24 vertikal angeordnete Abluftventilatoren Entrauchung (circa 121 m3/s) zur Lüftung im Ereignisfall, inklusive Ventilatorabsperrklappe und Überwachungseinrichtung
- 2 horizontal angeordnete Abluftventilatoren Umweltlüftung mit hydraulischer Schaufelverstellung (Volumenstrom pro Ventilator circa 180 m3/s) inklusive Überwachungseinrichtung, Ventilatorabsperrklappe und Kulissenschalldämpfer zur Lüftung im Normalbetrieb
- 32 Strahlventilatoren Typ 1 (Nenndurchmesser 630 mm) mit Zubehör
- 14 Strahlventilatoren Typ 2 (Nenndurchmesser 1000 mm) mit Zubehör
- Sensorik (Luftstrom- und Sichttrübemessgeräte) für die Überwachung der Strömungsgeschwindigkeit und Luftqualität im Fahrraum
- Demontage und Entsorgung bestehender Anlage
Abgrenzung FB1 «Energieversorgung»:
- Die Energieversorgung für die örtlichen Installationsplätze der involvierten Unternehmer während der Realisierungszeit wird durch das ewz erstellt.
Abgrenzung FB2 «Beleuchtung»:
- Die Beleuchtung der Arbeitsbereiche für die verschiedenen Unternehmer ist Sache des Hauptbauloses und wird nicht durch den Fachbereich FB2 zur Verfügung gestellt.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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