Ausschreibung 1001341: (18018) 110 Personalressourcen für das Programm "Joining Forces"

Publiziert am: 3. Januar 2018

Bundesanwaltschaft BA

Zur Umsetzung des Programmes "Joining Forces" werden für maximal acht Jahre Spezialisten mit folgenden Profilen in Form von Rahmenverträgen beschafft:
- Projektleiter (Los 1)
- Projektmitarbeiter (Los 1)
- Daten Architekt (Los 2)
- ICT-Architekt (Los 3)

Die generellen Aufgaben der Profile sowie die entsprechenden Anforderungen sind in den jeweiligen Anhängen (vgl. Anhang 4, Anhang 5, Anhang 10 und Anhang 13) definiert.

Die BA wird je Los Rahmenverträge für die Zurverfügungstellung von Ressourcen zur Erbingung von Dienstleistungen mit mehreren Anbietern (vgl. Pflichtenheft Ziffer 4.2.1, Tabelle 3) abschliessen. Die konkrete Leistungsvereinbarung erfolgt mit Abschluss von entsprechenden Einzelverträgen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Projektleitung und Projektmitarbeiter (Grundleistung: 1'144 Tage, Projekt "JF02"; Option: 1'320 Tage - Details siehe Pflichtenheft)

  • Lot 2:

    Daten-Architekt (optional 1'012 Tage)

  • Lot 3:

    ICT-Architekt (optional 484 Tage)

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
3. Januar 2018 Publikationsdatum
3. Januar 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

11. Januar 2018 Frist für Fragen

Achtung: Es werden 2 Fragerunden durchgeführt.
Eingabefrist 1. Fragerunde: 11.01.2018
Eingabefrist 2. Fragerunde: 29.01.2018

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

21. Februar 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

27. Februar 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Juli 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Projektleitung und Projektmitarbeiter (Grundleistung: 1'144 Tage, Projekt "JF02"; Option: 1'320 Tage - Details siehe Pflichtenheft)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.07.2018 bis 31.12.2025

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
4000 Punkte ZK01 Qualifikationsanforderungen
3000 Punkte ZK02 Preise und Kosten
3000 Punkte ZK03 Präsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument Pflichtenheft unter Ziffer 7 ersichtlich.



2: Daten-Architekt (optional 1'012 Tage)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.07.2018 bis 31.12.2025

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
7000 Punkte ZK01 Qualifikationsanforderungen
3000 Punkte ZK02 Preise und Kosten

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument Pflichtenheft unter Ziffer 7 ersichtlich.



3: ICT-Architekt (optional 484 Tage)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.07.2018 bis 31.12.2025

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
7000 Punkte ZK01 Qualifikationsanforderungen
3000 Punkte ZK02 Preise und Kosten

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument Pflichtenheft unter Ziffer 7 ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

Eignungskriterien Los 1:

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie).
Dieser Nachweis ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).

EK 02
Arbeitsort
Bereitschaft, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Der Arbeitsplatz wird durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.

EK 03
Arbeitsverhältnis
Der Anbieter bestätigt, dass alle zum Einsatz gelangenden Mitarbeitenden unmittelbar, d. h. im Arbeitsverhältnis vertraglich an den Anbieter gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen.

EK 04
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK 05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft, Anhängen und/oder jeweils vereinbartem Einzelvertrag festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleichwertig qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 06
Ansprechpartner
Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen während der Vertragslaufzeit zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Hierzu bitte Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOCs sowie der Stellvertretung angeben.

EK 07
Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsät-zen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gem. Selbstdeklarationsblatt der BKB einhält und folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der BKB gem. Anhang 01 zum Pflichtenheft.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden weisen nach, wie sie zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt die Lohnpraxis überprüft haben. Die Anbieter bestätigen, dass folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).

EK 08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) in folgender Reihenfolge:
- für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010

EK 09
Rahmenvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 16 vorbehaltslos zu akzeptieren.

EK 10
Einzelvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Einzelvertragsentwurf im Anhang 17 vorbehaltslos zu akzeptieren.

EK 11
Referenzen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung mit der Leitung und Umsetzung von IT-Projekten um die ausschreibende Stelle effektiv bei der Leitung und Umsetzung ihrer künftigen Vorhaben gemäss Pflichtenheft unterstützen zu können.
Als Nachweis sind drei abgeschlossene Referenzprojekte im Anhang 07 zu beschreiben. Die Referenzprojekte müssen mind. folgende Merkmale aufweisen:
- Auftraggeber: Grosskonzern, Bundesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche Institution
- Komplexität: mind. 3 unabhängige Organisationen oder -einheiten waren am Projekt massgeblich (Einbringen von Anforderungen) beteiligt
- Projektmethodik: klassisch oder agil
- Tätigkeit Anbieter: Projekt-/ ODER Programmleitung für die Entwicklung, Ablösung ODER Neukonzipierung einer IT-Anwendung
- Projektdauer (Konzeption und Realisierung): > 1'350 Arbeitsstunden während mind. 12 Monaten
- Produktivsetzung (nach Abnahme): ab 2012, mind. 1 davon ab Ende 2015
- Produktive Laufzeit der Anwendung: > 12 Monate

EK 12
Geheimhaltungserklärung
Der Anbieter bestätigt die Geheimhaltungserklärung gemäss Anhang 18 vorbehaltslos einzuhalten.
Als Nachweis legt der Anbieter ein rechtsgültig unterzeichnetes Exemplar des Anhangs 18 inkl. Kopie des Personalausweises der unterzeichnenden Person bei.

Eignungskriterien Los 2:

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter und allfällige Subunternehmen verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie).
Dieser Nachweis ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).

EK 02
Arbeitsort
Bereitschaft, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Der Arbeitsplatz wird durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.

EK 03
Arbeitsverhältnis
Der Anbieter bestätigt, dass alle zum Einsatz gelangenden Mitarbeitenden unmittelbar, d. h. im Arbeitsverhältnis vertraglich an den Anbieter gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen.

EK 04
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK 05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft, Anhängen und/oder jeweils vereinbartem Einzelvertrag festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleichwertig qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 06
Ansprechpartner
Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen während der Vertragslaufzeit zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Hierzu bitte Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOCs sowie der Stellvertretung angeben.

EK 07
Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gem. Selbstdeklarationsblatt der BKB einhält und folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der BKB gem. Anhang 01 zum Pflichtenheft.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden weisen nach, wie sie zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt die Lohnpraxis überprüft haben. Die Anbieter bestätigen, dass folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).

EK 08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) in folgender Reihenfolge:
- für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010

EK 09
Rahmenvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 16 vorbehaltslos zu akzeptieren.

EK 10
Einzelvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Einzelvertragsentwurf im Anhang 17 vorbehaltslos zu akzeptieren.

EK 11
Referenzen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung mit der Umsetzung von IT-Projekten um die ausschreibende Stelle effektiv bei der Umsetzung ihrer künftigen Vorhaben gemäss Pflichtenheft unterstützen zu können.
Als Nachweis sind drei abgeschlossene Referenzprojekte im Anhang 12 zu beschreiben. Die Referenzprojekte müssen mind. folgende Merkmale aufweisen:
- Auftraggeber: Grosskonzern, Bundesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche Institution
- Komplexität: mind. 4 unabhängige Organisationen oder -einheiten waren am Projekt massgeblich (Einbringen von Anforderungen) beteiligt UND mind. 5 unterschiedliche Schnittstellen (Datenbanken, Umsysteme etc.) mussten berücksichtigt werden
- Tätigkeit Anbieter: Daten-Architekt
- Projektdauer (Tätigkeit des Anbieters): > 1‘000 Arbeitsstunden während mind. 12 Monaten
- Ende der Arbeiten: liegt nicht weiter als 2015 zurück

EK 12
Geheimhaltungserklärung
Der Anbieter bestätigt die Geheimhaltungserklärung gemäss Anhang 18 vorbehaltslos einzuhalten.
Als Nachweis legt der Anbieter ein rechtsgültig unterzeichnetes Exemplar des Anhangs 18 inkl. Kopie des Personalausweises der unterzeichnenden Person bei.

Eignungskriterien Los 3:

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter und allfällige Subunternehmen verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie).
Dieser Nachweis ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).

EK 02
Arbeitsort
Bereitschaft, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Der Arbeitsplatz wird durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.

EK 03
Arbeitsverhältnis
Der Anbieter bestätigt, dass alle zum Einsatz gelangenden Mitarbeitenden unmittelbar, d. h. im Arbeitsverhältnis vertraglich an den Anbieter gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen.

EK 04
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK 05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft, Anhängen und/oder jeweils vereinbartem Einzelvertrag festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleichwertig qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 06
Ansprechpartner
Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen während der Vertragslaufzeit zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Hierzu bitte Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOCs sowie der Stellvertretung angeben.

EK 07
Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gem. Selbstdeklarationsblatt der BKB einhält und folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der BKB gem. Anhang 01 zum Pflichtenheft.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden weisen nach, wie sie zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt die Lohnpraxis überprüft haben. Die Anbieter bestätigen, dass folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).

EK 08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) in folgender Reihenfolge:
- für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010

EK 09
Rahmenvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 16 vorbehaltslos zu akzeptieren.

EK 10
Einzelvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Einzelvertragsentwurf im Anhang 17 vorbehaltslos zu akzeptieren.

EK 11
Referenzen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung mit der Umsetzung von IT-Projekten um die ausschreibende Stelle effektiv bei der Umsetzung ihrer künftigen Vorhaben gemäss Pflichtenheft unterstützen zu können.
Als Nachweis sind drei abgeschlossene Referenzprojekte im Anhang 15 zu beschreiben. Die Referenzprojekte müssen mind. folgende Merkmale aufweisen:
- Auftraggeber: Grosskonzern, Bundesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche Institution
- Komplexität: mind. 4 unabhängige Organisationen oder -einheiten waren am Projekt massgeblich (Einbringen von Anforderungen) beteiligt UND mind. 5 unterschiedliche Schnittstellen (Datenbanken, Umsysteme etc.) mussten berücksichtigt werden
- Tätigkeit Anbieter: ICT-Architekt
- Projektdauer (Tätigkeit des Anbieters): > 1'000 Arbeitsstunden während mind. 12 Monaten
- Ende der Arbeiten: liegt nicht weiter als 2015 zurück

EK 12
Geheimhaltungserklärung
Der Anbieter bestätigt die Geheimhaltungserklärung gemäss Anhang 18 vorbehaltslos einzuhalten.
Als Nachweis legt der Anbieter ein rechtgültig unterzeichnetes Exemplar des Anhang 18 inkl. Kopie des Personalausweises der unterzeichnenden Person bei.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

- Zum besseren Verständnis werden die aktuelle Programmorganisation und die betroffene IST-Systemlandschaft sowie das Zielbild im Detail im Anhang 2 und seiner Beilage bzw. Anhang 3 beschrieben.
Aus Vertraulichkeitsgründen sind diese Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen nicht öffentlich zugänglich.
Anbieter, die zwecks Erstellung eines Angebotes alle Unterlagen erhalten wollen, müssen vorgängig eine Geheimhaltungserklärung (Anhang 18) unterzeichnen. Die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung ist hierfür (als PDF per E-Mail) an die Kontaktadresse in Ziffer 11.1.2 des Pflichtenhefts (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) zu senden. Daraufhin erfolgt innerhalb von 4 Tagen die Herausgabe der vertraulichen Unterlagen elektronisch.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, die relevanten Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

- Die Auftraggeberin behält sich vor, die als Optionen sowie die als "nicht genügend spezifizierter Bedarf" definierten Leistungen (vgl. Pflichtenheft Ziffer 4.2.1) ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

- Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesanwaltschaft BA
Taubenstrasse 16
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch