Ausschreibung 1001341: (18018) 110 Personalressourcen für das Programm "Joining Forces"
Publiziert am: 3. Januar 2018
Bundesanwaltschaft BA
Zur Umsetzung des Programmes "Joining Forces" werden für maximal acht Jahre Spezialisten mit folgenden Profilen in Form von Rahmenverträgen beschafft: Die generellen Aufgaben der Profile sowie die entsprechenden Anforderungen sind in den jeweiligen Anhängen (vgl. Anhang 4, Anhang 5, Anhang 10 und Anhang 13) definiert.
- Projektleiter (Los 1)
- Projektmitarbeiter (Los 1)
- Daten Architekt (Los 2)
- ICT-Architekt (Los 3)
Die BA wird je Los Rahmenverträge für die Zurverfügungstellung von Ressourcen zur Erbingung von Dienstleistungen mit mehreren Anbietern (vgl. Pflichtenheft Ziffer 4.2.1, Tabelle 3) abschliessen. Die konkrete Leistungsvereinbarung erfolgt mit Abschluss von entsprechenden Einzelverträgen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
3. Januar 2018 | Publikationsdatum | |
3. Januar 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
11. Januar 2018 | Frist für Fragen | Achtung: Es werden 2 Fragerunden durchgeführt. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
21. Februar 2018 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
27. Februar 2018 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. Juli 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.07.2018 bis 31.12.2025
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
4000 Punkte | ZK01 Qualifikationsanforderungen |
3000 Punkte | ZK02 Preise und Kosten |
3000 Punkte | ZK03 Präsentation |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument Pflichtenheft unter Ziffer 7 ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.07.2018 bis 31.12.2025
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
7000 Punkte | ZK01 Qualifikationsanforderungen |
3000 Punkte | ZK02 Preise und Kosten |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument Pflichtenheft unter Ziffer 7 ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.07.2018 bis 31.12.2025
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
7000 Punkte | ZK01 Qualifikationsanforderungen |
3000 Punkte | ZK02 Preise und Kosten |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument Pflichtenheft unter Ziffer 7 ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
Eignungskriterien Los 1:
EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie).
Dieser Nachweis ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).
EK 02
Arbeitsort
Bereitschaft, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Der Arbeitsplatz wird durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
EK 03
Arbeitsverhältnis
Der Anbieter bestätigt, dass alle zum Einsatz gelangenden Mitarbeitenden unmittelbar, d. h. im Arbeitsverhältnis vertraglich an den Anbieter gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen.
EK 04
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK 05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft, Anhängen und/oder jeweils vereinbartem Einzelvertrag festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleichwertig qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK 06
Ansprechpartner
Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen während der Vertragslaufzeit zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Hierzu bitte Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOCs sowie der Stellvertretung angeben.
EK 07
Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsät-zen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gem. Selbstdeklarationsblatt der BKB einhält und folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der BKB gem. Anhang 01 zum Pflichtenheft.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden weisen nach, wie sie zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt die Lohnpraxis überprüft haben. Die Anbieter bestätigen, dass folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).
EK 08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) in folgender Reihenfolge:
- für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
EK 09
Rahmenvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 16 vorbehaltslos zu akzeptieren.
EK 10
Einzelvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Einzelvertragsentwurf im Anhang 17 vorbehaltslos zu akzeptieren.
EK 11
Referenzen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung mit der Leitung und Umsetzung von IT-Projekten um die ausschreibende Stelle effektiv bei der Leitung und Umsetzung ihrer künftigen Vorhaben gemäss Pflichtenheft unterstützen zu können.
Als Nachweis sind drei abgeschlossene Referenzprojekte im Anhang 07 zu beschreiben. Die Referenzprojekte müssen mind. folgende Merkmale aufweisen:
- Auftraggeber: Grosskonzern, Bundesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche Institution
- Komplexität: mind. 3 unabhängige Organisationen oder -einheiten waren am Projekt massgeblich (Einbringen von Anforderungen) beteiligt
- Projektmethodik: klassisch oder agil
- Tätigkeit Anbieter: Projekt-/ ODER Programmleitung für die Entwicklung, Ablösung ODER Neukonzipierung einer IT-Anwendung
- Projektdauer (Konzeption und Realisierung): > 1'350 Arbeitsstunden während mind. 12 Monaten
- Produktivsetzung (nach Abnahme): ab 2012, mind. 1 davon ab Ende 2015
- Produktive Laufzeit der Anwendung: > 12 Monate
EK 12
Geheimhaltungserklärung
Der Anbieter bestätigt die Geheimhaltungserklärung gemäss Anhang 18 vorbehaltslos einzuhalten.
Als Nachweis legt der Anbieter ein rechtsgültig unterzeichnetes Exemplar des Anhangs 18 inkl. Kopie des Personalausweises der unterzeichnenden Person bei.
Eignungskriterien Los 2:
EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter und allfällige Subunternehmen verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie).
Dieser Nachweis ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).
EK 02
Arbeitsort
Bereitschaft, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Der Arbeitsplatz wird durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
EK 03
Arbeitsverhältnis
Der Anbieter bestätigt, dass alle zum Einsatz gelangenden Mitarbeitenden unmittelbar, d. h. im Arbeitsverhältnis vertraglich an den Anbieter gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen.
EK 04
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK 05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft, Anhängen und/oder jeweils vereinbartem Einzelvertrag festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleichwertig qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK 06
Ansprechpartner
Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen während der Vertragslaufzeit zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Hierzu bitte Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOCs sowie der Stellvertretung angeben.
EK 07
Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gem. Selbstdeklarationsblatt der BKB einhält und folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der BKB gem. Anhang 01 zum Pflichtenheft.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden weisen nach, wie sie zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt die Lohnpraxis überprüft haben. Die Anbieter bestätigen, dass folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).
EK 08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) in folgender Reihenfolge:
- für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
EK 09
Rahmenvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 16 vorbehaltslos zu akzeptieren.
EK 10
Einzelvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Einzelvertragsentwurf im Anhang 17 vorbehaltslos zu akzeptieren.
EK 11
Referenzen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung mit der Umsetzung von IT-Projekten um die ausschreibende Stelle effektiv bei der Umsetzung ihrer künftigen Vorhaben gemäss Pflichtenheft unterstützen zu können.
Als Nachweis sind drei abgeschlossene Referenzprojekte im Anhang 12 zu beschreiben. Die Referenzprojekte müssen mind. folgende Merkmale aufweisen:
- Auftraggeber: Grosskonzern, Bundesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche Institution
- Komplexität: mind. 4 unabhängige Organisationen oder -einheiten waren am Projekt massgeblich (Einbringen von Anforderungen) beteiligt UND mind. 5 unterschiedliche Schnittstellen (Datenbanken, Umsysteme etc.) mussten berücksichtigt werden
- Tätigkeit Anbieter: Daten-Architekt
- Projektdauer (Tätigkeit des Anbieters): > 1‘000 Arbeitsstunden während mind. 12 Monaten
- Ende der Arbeiten: liegt nicht weiter als 2015 zurück
EK 12
Geheimhaltungserklärung
Der Anbieter bestätigt die Geheimhaltungserklärung gemäss Anhang 18 vorbehaltslos einzuhalten.
Als Nachweis legt der Anbieter ein rechtsgültig unterzeichnetes Exemplar des Anhangs 18 inkl. Kopie des Personalausweises der unterzeichnenden Person bei.
Eignungskriterien Los 3:
EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter und allfällige Subunternehmen verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie).
Dieser Nachweis ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).
EK 02
Arbeitsort
Bereitschaft, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Der Arbeitsplatz wird durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
EK 03
Arbeitsverhältnis
Der Anbieter bestätigt, dass alle zum Einsatz gelangenden Mitarbeitenden unmittelbar, d. h. im Arbeitsverhältnis vertraglich an den Anbieter gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen.
EK 04
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK 05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft, Anhängen und/oder jeweils vereinbartem Einzelvertrag festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleichwertig qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK 06
Ansprechpartner
Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen während der Vertragslaufzeit zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Hierzu bitte Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOCs sowie der Stellvertretung angeben.
EK 07
Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gem. Selbstdeklarationsblatt der BKB einhält und folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der BKB gem. Anhang 01 zum Pflichtenheft.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden weisen nach, wie sie zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt die Lohnpraxis überprüft haben. Die Anbieter bestätigen, dass folgender Nachweis dem Angebot beiliegt:
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist ERST AUF AUFFORDERUNG INNERT 10 KALENDERTAGE EINZUREICHEN (nach Einreichung Angebot und vor Zuschlag).
EK 08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) in folgender Reihenfolge:
- für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
EK 09
Rahmenvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Anhang 16 vorbehaltslos zu akzeptieren.
EK 10
Einzelvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Einzelvertragsentwurf im Anhang 17 vorbehaltslos zu akzeptieren.
EK 11
Referenzen
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung mit der Umsetzung von IT-Projekten um die ausschreibende Stelle effektiv bei der Umsetzung ihrer künftigen Vorhaben gemäss Pflichtenheft unterstützen zu können.
Als Nachweis sind drei abgeschlossene Referenzprojekte im Anhang 15 zu beschreiben. Die Referenzprojekte müssen mind. folgende Merkmale aufweisen:
- Auftraggeber: Grosskonzern, Bundesverwaltung oder andere öffentlich-rechtliche Institution
- Komplexität: mind. 4 unabhängige Organisationen oder -einheiten waren am Projekt massgeblich (Einbringen von Anforderungen) beteiligt UND mind. 5 unterschiedliche Schnittstellen (Datenbanken, Umsysteme etc.) mussten berücksichtigt werden
- Tätigkeit Anbieter: ICT-Architekt
- Projektdauer (Tätigkeit des Anbieters): > 1'000 Arbeitsstunden während mind. 12 Monaten
- Ende der Arbeiten: liegt nicht weiter als 2015 zurück
EK 12
Geheimhaltungserklärung
Der Anbieter bestätigt die Geheimhaltungserklärung gemäss Anhang 18 vorbehaltslos einzuhalten.
Als Nachweis legt der Anbieter ein rechtgültig unterzeichnetes Exemplar des Anhang 18 inkl. Kopie des Personalausweises der unterzeichnenden Person bei.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
- Zum besseren Verständnis werden die aktuelle Programmorganisation und die betroffene IST-Systemlandschaft sowie das Zielbild im Detail im Anhang 2 und seiner Beilage bzw. Anhang 3 beschrieben.
Aus Vertraulichkeitsgründen sind diese Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen nicht öffentlich zugänglich.
Anbieter, die zwecks Erstellung eines Angebotes alle Unterlagen erhalten wollen, müssen vorgängig eine Geheimhaltungserklärung (Anhang 18) unterzeichnen. Die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung ist hierfür (als PDF per E-Mail) an die Kontaktadresse in Ziffer 11.1.2 des Pflichtenhefts (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) zu senden. Daraufhin erfolgt innerhalb von 4 Tagen die Herausgabe der vertraulichen Unterlagen elektronisch.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, die relevanten Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).
- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
- Die Auftraggeberin behält sich vor, die als Optionen sowie die als "nicht genügend spezifizierter Bedarf" definierten Leistungen (vgl. Pflichtenheft Ziffer 4.2.1) ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
- Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Taubenstrasse 16
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
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