Ausschreibung 1000515: Unterstützung WTO-Verfahren Beschaffung IT-Güter + -Dienstleistungen

Publiziert am: 22. Dezember 2017

Bundesamt für Umwelt BAFU, Sektion Informatik und Services I&S, Competence Center Beschaffung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von administrativer und fachlicher Unterstützung bei Ausschreibungen nach WTO/GATT-Abkommen bzw. gemäss Bundesgesetz und Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) für Beschaffungen von IT-Dienstleistungen und IT-Werken.

Den Zuschlag in diesem offenen Verfahren erhalten drei Anbieter, welche alle Eignungskriterien erfüllen und bei den Zuschlagskriterien die höchste, zweithöchste oder dritthöchste Punktzahl erreicht haben. Mit den drei Zuschlagsempfängern wird je ein Rahmenvertrag abgeschlossen.

Der Zuschlag gilt für den Grundauftrag, ohne Anspruch auf Erbringung der Dienstleistung (Abrufverfahren).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ort des Beauftragten und in Ittigen - Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 75112000: Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmenstätigkeit
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
22. Dezember 2017 Publikationsdatum
22. Dezember 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache, elektronisch erhältlich und unter www.simap.ch downloadbar. Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt.

31. Januar 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
16. Januar 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen der Offerten Fragen ergeben, sind diese bis zum 16.01.2018 anonymisiert und ausschliesslich im Frageforum unter www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum erteilt. Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.

31. Januar 2018 Abgabetermin 00:00

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 31.01.2018 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD, DVD oder USB-Stick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am erwähnten Abgabetermin, noch während der Öffnungszeiten der Loge (07.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte an den Fax des Auftraggebers zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

12. Februar 2018 Offertöffnung

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 31.01.2018 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD, DVD oder USB-Stick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen.

a) Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am erwähnten Abgabetermin, noch während der Öffnungszeiten der Loge (07.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte an den Fax des Auftraggebers zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1 Preis, 300 Punkte,
10% ZK2 Referenzprojekte der Schlüsselpersonen, 100 Punkte,
5% ZK3 Zertifizierung (HERMES), 50 Punkte,
20% ZK4 Zertifizierung/Weiterbildung öffentliches Beschaffungswesen, 200 Punkte,
20% ZK5 IT-Kenntnisse, 200 Punkte,
5% ZK6 Anbieterpräsentation, 50 Punkte,
10% ZK7 Geoinformations Kenntnisse, 100 Punkte,

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Eignungskriterien:

EK 1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.

Internet-Link: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/selbstdeklarationen.html

b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

Nachweise:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 7).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.

b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.

Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html). Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.

Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 03 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 3 Jahren nach.

EK 04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK 05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK 06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK 07 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK 08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge

Internet-Link: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

EK 10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in der Beilage des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge

Internet-Link: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Ausschreibungstext ist die deutsche Version die massgebliche.

Ausschluss, Vorbefassung: Amberg Engineering AG, Regensdorf, sind aufgrund der Unterstützung im Beschaffungsverfahren von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU, Sektion Informatik und Services I&S, Competence Center Beschaffung
Worblentalstrasse 68, Ittigen
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
registratur@bafu.admin.ch