Ausschreibung 1000439: Automatische Warnprozesse/Leitsystemunterstützte Warnanlage (AWAP-LUW)
Publiziert am: 22. Dezember 2017
Einkauf Sicherungsanlagen
Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe für die Entwicklung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer AWAP-LUW-Pilotanlage (Automatische Warnprozesse / Leitsystemunterstützte Warnanlage) Vorbefassung Die Firma Schweizer Electronic AG hat in 3014 Wylerfeld erstmalig eine mobile leitsystemunterstützte Warnanlage projektiert und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind dem Aufgabenbeschrieb beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma endet am 12.02.2018. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 2.1 der Ausschreibungsbedingungen. Gestützt auf diese Massnahmen wird die Firma Schweizer Electronic AG im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB).
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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22. Dezember 2017 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Angebote und weitere Vertragsbestandteile müssen in der in Ziffer 2.4 der Ausschreibungsbedingungen genannten Vertragssprache eingereicht werden. Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. |
12. Januar 2018 | Frist für Fragen | None |
5. März 2018 | Abgabetermin 17:30 | Das Gesamtangebot (Preisangebot und materielles Angebot) ist 1-fach in Papierform und auf 1 USB-Stick und in einem verschlossenen Umschlag/Paket mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen. Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform: SBB Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (marcus_andre.wapf@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens für die vorbefasste Firma am 12.02.2018 und für alle anderen Anbieter am 05.03.2018 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). Bei der Übergabe der Offerte an den privaten Kurierdienst, ist die Trackingnummer per Email marcus_andre.wapf@sbb.ch der SBB AG zu melden. Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel. |
12. März 2018 | Offertöffnung | Das Gesamtangebot (Preisangebot und materielles Angebot) ist 1-fach in Papierform und auf 1 USB-Stick und in einem verschlossenen Umschlag/Paket mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen. Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform: SBB Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (marcus_andre.wapf@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens für die vorbefasste Firma am 12.02.2018 und für alle anderen Anbieter am 05.03.2018 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). Bei der Übergabe der Offerte an den privaten Kurierdienst, ist die Trackingnummer per Email marcus_andre.wapf@sbb.ch der SBB AG zu melden. Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel. |
1. Juni 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Mai 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Verhandlungen werden mit Anbieterinnen geführt, deren Angebote Aussicht auf einen Zuschlag haben.
Verhandlungssprache ist deutsch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit der Angabe der Beweismittel sowie der Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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