Ausschreibung 998999: Engerfeld BKP 271

Publiziert am: 15. Dezember 2017

Stadt Rheinfelden

Erweiterung Schulanlage: Leichtbauwände und Verputzarbeiten


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen:
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Tags (Bau):
  • 271: Gipserarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. Dezember 2017 Publikationsdatum
15. Dezember 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Es wird keine allgemeine Fragerunde abgehalten. Zu allfälligen Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen der Generalplaner Bühler & Oettli AG, Herr G. Schuler, zur Verfügung.

26. Januar 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
None Frist für Fragen

None

26. Januar 2018 Abgabetermin 16:00

None

29. Januar 2018 Offertöffnung

None

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
65 Preis
10 Fachliche Kompetenz der Unternehmung
10 Technischer Bericht, Zugang zur Aufgabe
15 Befähigung / Qualität

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Stadt Rheinfelden
Rathaus/ Marktgasse 16
4310 Rheinfelden
E-Mail-Adresse:  
stadtbauamt@rheinfelden.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 998999 Engerfeld BKP 271