Abbruch 994361: KCB 2020 BKP 281.71
Publiziert am: 11. November 2017
Burgergemeinde Bern
Geamtsanierung gemäss Baubeschrieb und Leistungsverzeichnis in den Ausschreibungsunterlagen.
Diese Angaben haben nur informativen Charakter. Der Unternehmer kann daraus keinerlei Ansprüche ableiten.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
- Wesentliche Änderungen im Projekt
Auf Grund einer Projektveränderung und der damit einhergehenden Änderungen an den Offertunterlagen verfehlt das Verfahren seinen Zweck. - Durch die Änderung des Projekts, ist die Vergleichbarkeit der vorliegenden Angebote nicht gegeben. Damit kann dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Teilnehmenden nicht mehr nachgekommen werden und es kann keine rechtmässige Zuschlagserteilung erfolgen. - Mit dem Abbruch des Verfahrens wird sichergestellt, dass die Auftraggeberin durch die Wiederholung des Verfahrens eine sachgerechte und wirtschaftliche Beschaffung durchführen kann. - Die Vorteile eines Verfahrensabbruchs überwiegen in diesem Fall deutlich. - Das Projekt wird in Kürze neu ausgeschrieben, wodurch alle Marktteilnehmer erneut die gleichen Chancen für eine Eingabe erhalten.
Diese Zuschlagsverfügung kann innert zehn Tagen seit der ersten Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt BernMittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet werden. Die Publikation der Ausschreibung sowie weitere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Bahnhofplatz 2, Postfach
3001 Bern
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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