Ausschreibung 993991: WKV Torfeld Erweiterung Ost, Gde Buchs, Weierweg/Webereiweg Tiefbau
Publiziert am: 17. November 2017
IBAarau Wärme AG
Neubau Fernwärme-/ Kälteleitungen (4 Leitungen) ca. 355 Meter. Instandstellung von Trottoir-/Strasse im Bereich der Werkleitungsgräben. Ersatz Fundationsschicht/Strassenkoffer. Neuerstellung der Strassenabschlüsse. Diverse Anpassungen der Strassenentwässerung. Der Rohrleitungsbau der Fernwärme- und Kälteleitungen ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Arbeiten.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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17. November 2017 | Publikationsdatum | |
17. November 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
21. Dezember 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
1. Dezember 2017 | Frist für Fragen | Antworten bis 8.12.2017 |
21. Dezember 2017 | Abgabetermin 23:59 | A-Post / Datum des Poststempels |
8. Januar 2018 | Offertöffnung | A-Post / Datum des Poststempels |
19. März 2018 | Geplanter Projektstart | |
30. Oktober 2018 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Obere Vorstadt 37
5001 Aarau
Telefon: 062/ 835 04 77
E-Mail-Adresse:
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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