Ausschreibung 986797: 1009 BKP 244
Publiziert am: 29. September 2017
Hochbauamt des Kantons Schwyz, Baumanagement
Lüftungsanlagen
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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29. September 2017 | Publikationsdatum | |
29. September 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
None | Frist für Fragen | None |
23. Oktober 2017 | Abgabetermin 16:00 | Das Risiko der rechtszeitigen Zustellung vor Offertöffnung liegt beim Unternehmer, es gilt nicht das Datum des Poststempels. Beschriftung des Eingabecouverts mit entsprechender BKP Nr. und Vermerks "VERTRAULICH" |
24. Oktober 2017 | Offertöffnung | Das Risiko der rechtszeitigen Zustellung vor Offertöffnung liegt beim Unternehmer, es gilt nicht das Datum des Poststempels. Beschriftung des Eingabecouverts mit entsprechender BKP Nr. und Vermerks "VERTRAULICH" |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
Zusätzliche Informationen
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.
Begehung:
Einsichtnahme:
Amtsblatt
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. (Art. 15 IVöB).
Postfach 1252
6431 Schwyz
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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