Ausschreibung 981809: 30.06.6 / 2017-0058
Publiziert am: 18. August 2017
Gemeinde Bad Zurzach Abteilung Bau, Planung, Umwelt
Die Gemeinde Bad Zurzach plant den Neubau eines Primar-Schulhauses im Bereich der bestehenden Schul- und Sportanlage. Der Minergie zertifizierte Neubau bietet über 3 Geschosse neue, moderne Schul- und Unterrichtsräume. Das Gebäude wird nicht unterkellert und wird in einem Misch-Bau (Konventioneller Stahlbetonbau mit Holzelementbau kombiniert) sowie mit einer hinterlüfteten Holzfassade, einem begrünten Flachdach in einer Etappe erstellt.
Mit Luftmessungen muss zudem der Nachweis erbracht werden, dass nur schadstofffreie Materialien zum Einsatz kamen.
Umfang des Bauauftrages sind sämtliche Totalunternehmerleistungen inklusive Ausführungs- und Detailplanung sowie Bauleitung. Die gestalterische Leitung obliegt der Gemeinde und Schule Bad Zurzach in Zusammenarbeit mit dem Totalunternehmer.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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18. August 2017 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
31. August 2017 | Frist für Fragen | Fragen zur Präqualifikation sind per E-Mail mit Empfangsbestätigung zu richten an: pascal.felber@badzurzach.ch. Die elektronisch unterbreiteten Fragen werden per E-Mail mit Empfangsbestätigung an alle Teilnehmer bis Freitag 08. September 2017, 12.00 Uhr beantwortet. |
18. September 2017 | Abgabetermin 17:00 | None |
25. September 2017 | Offertöffnung | None |
17. September 2018 | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
5
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Hauptstrasse 50
5330 Bad Zurzach
Telefon: 056 269 71 40
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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