Zuschlag 974595: 01 Prim Schlossgasse / 01.02 Kindergarten
Publiziert am: 28. Juni 2017
Einwohnergemeinde Schwarzenburg p.A. Liegenschaftsverwaltung Schwarzenburg
Sachverhalt: Die Architekturleistungen Schlossgasse 5 erreichen den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Nach Art. 6 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Juni 2002 (ÖBG) können Aufträge unter der Voraussetzung von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden. Entscheid: Die Architekturleistungen Schlossgasse 5 werden freihändig zugeschlagen. Die Publikation erfolgt unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch das finanzkompetente Organ. Begründung: Für den Neubau Doppelkindergarten und Tagesschule Schlossgasse wurde im Jahr 2013 der Planungsauftrag freihändig der Firma 3B Architekten AG zugeschlagen. Die Vorkenntnisse aus dem Vorprojekt dienen als solide Grundlage für die Weiterbearbeitung. Nur durch die freihändige Vergabe ist die Kontinuität der Dienstleistung gewährleistet. Die Zunahme der Kinder in den Tagesschulangeboten und den Kindergärten führt zu Engpässen bei den Räumlichkeiten. Der Bedarf des Neubauprojektes an der Schlossgasse ist dringlich. Der Liegenschaftsverwaltung ist in keiner Art und Weise bewusst gewesen, wie sich die Schülerzahlen und der Realisierungszeitpunkt des Neubauprojektes entwickeln. Die Architekturleistungen werden der Firma 3B Architekten AG nach Art. 7 Abs. 3 lit. d und lit. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) freihändig zugeschlagen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.06.2017
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Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Freiburgstrasse 8
3150 Schwarzenburg
Telefon: 031 734 00 50
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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