Ausschreibung 971083: KWWB Neue Rechenreinigungsmaschine
Publiziert am: 16. Juni 2017
Axpo Power AG
Zwei RRM müssen demontiert, entsorgt und durch eine neue RRM ersetzt werden. Die Demontage muss stufenweise ausgeführt werden, damit die Reinigung der Einlaufrechen nicht unterbrochen wird.
Die Fahrbahnschienen werden weiterverwendet.
Da die bestehenden Rechenreinigungsmaschinen als DB-Versetzeinrichtung dienen, muss die neue Rechenreinigungsmaschine diese Funktion auch leisten können. Dafür können Teile der bestehenden Zangenbalken weiterverwendet werden.
Der derzeit manuell zu betätigende Geschwemmselrinne-Einlaufschieber soll künftig durch einen elektromechanischen Antrieb bewegt werden.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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16. Juni 2017 | Publikationsdatum | |
16. Juni 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Rückerstattung der Kaution erfolgt nur an Anbieter, die ein gültiges Angebot eingereicht haben. Mit der Einreichung des Angebotes ist zugleich die Zahlungsadresse bekanntzugeben resp. ein Einzahlungsschein beizulegen. |
7. Juli 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
3. Juli 2017 | Frist für Fragen | Fragen der Anbieter (schriftlich, in Briefform oder per e-Mail) müssen spätestens am 10.08.2017 bei der unter Ziff. 3.13 genannten Adresse eingetroffen sein. |
10. August 2017 | Abgabetermin 09:00 | Das Angebot muss schriftlich und vollständig mit allen Beilagen bis am 10.08.2017, 9:00 Uhr bei der nachstehend aufgeführten Adresse des Bestellers eingetroffen sein: Die Sendung mit den Unterlagen ist mit der Aufschrift: |
14. August 2017 | Offertöffnung | Das Angebot muss schriftlich und vollständig mit allen Beilagen bis am 10.08.2017, 9:00 Uhr bei der nachstehend aufgeführten Adresse des Bestellers eingetroffen sein: Die Sendung mit den Unterlagen ist mit der Aufschrift: |
30. Oktober 2017 | Geplanter Projektstart | |
15. Oktober 2018 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60 | Preis |
15 | Erfahrung, Kompetenzen, Referenzen |
15 | Technischer Bericht |
10 | Leistungsfähigkeit |
Zulassungsbedingungen
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Es finden keine Verhandlungen statt. Die Bereinigung in technischen Belangen bleibt vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Am 26.06.2017 findet um 09:30 Uhr im Kraftwerk, Werkstrasse, CH-5213 Villnachern, eine Orientierung mit anschliessender Begehung am Projektstandort mit den Anbietern statt. Die Teilnahme der Anbieter ist nicht obligatorisch, wird jedoch vom Besteller empfohlen. Die Anmeldung für den Orientierungsanlass ist bei der unter Ziffer 3.12 erwähnten Adresse erforderlich.
www.simap.ch
Amtsblatt des Kantons Aargau
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Parkstrasse 23
5401 Baden
Telefon: +41 56 200 38 26
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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