Zuschlag 969769: Gesundheitszentrum Grindelwald
Publiziert am: 24. Mai 2017
Baugemeinschaft Gesundheitszentrum Grindelwald
Die Stiftung Gesundheitszentrum Grindelwald und die Baugemeinschaft Gesundheitszentrum Grindelwald erachten sich als dem Recht über das öffentliche Beschaffungswesen nicht unterstellt (vgl. Art. 2 ÖBG). Der Anteil der Einwohnergemeinde Grindelwald am Bauauftrag erreicht den Schwellenwert für Leistungen des Bauhauptgewerbes nicht. Der Auftrag konnte demnach im freihändigen Verfahren vergeben werden (Art. 6 Abs. 1 Bst. b ÖBG).
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.10.2016
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Soweit es sich beim vorliegenden Entscheid zur freihändigen Vergabe um eine anfechtbare Verfügung handelt, kann dieser innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Zulässigkeit des Rechtsmittels zu bestreiten.
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