Ausschreibung 968839: 17-406 Sanierung Holzschwellen
Publiziert am: 16. Juni 2017
Schweizerische Bundesbahnen SBB I-ESP-EI-FW
Die Holzschwellensanierung hat zum Ziel die Verbindung zwischen der Schwelle und der Rippenplatte, resp. der Schiene wieder soweit herzustellen, dass das Gleis während der angestrebten, restlichen Nutzungsdauer gefahrlos befahren werden kann. Die HSS wird vorwiegend im Weichenbereich angewandt, kann aber auch auf Streckengleisen (hier insbesondere in Kurven) zur Anwendung kommen.
Die Schwellenschrauben (Tirefonds) müssen nach der Sanierung wieder so viel Rückhalt in der Schwelle aufweisen (Auszugskraft), dass die Federringe soweit komprimiert werden können, dass die originale Vorspannkraft hergestellt wird und auch erhalten bleibt.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Pro geografisches Los auf dem ganzen Netz der SBB. |
Zeit für Fragen: | |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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16. Juni 2017 | Publikationsdatum | |
16. Juni 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
None | Frist für Fragen | Fragen können vom 30. Juni bis 17. Juli 2017 gestellt werden und werden innerhalb von 5 Tagen beantwortet. |
28. Juli 2017 | Abgabetermin 17:00 | gemäss Ausschreibungsunterlagen |
3. August 2017 | Offertöffnung | gemäss Ausschreibungsunterlagen |
1. Januar 2018 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
ausgeschlossen
1. Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
2. Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
3. Vorliegen eines hinreichenden Qualitätsmanagementsystems
4. Einhaltung der Mindestbedingungen gemäss Selbstdeklaration Arbeitsschutz
5. Die Anbieterin verfügt über ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) mit folgenden Elementen (vgl. Suva Broschüre 66101):
a. Sicherheitsleitbild und –ziele
b. Sicherheitsorganisation (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten)
c. Ausbildungskonzept
d. Sicherheitsregeln
e. Gefahrenermittlung / Risikobeurteilung
f. Massnahmenplanung
g. Notfallorganisation
h. Kontroll- / Auditprozess
6. Ausreichender Versicherungsschutz
1. Qualifizierungsschreiben der SBB Stufen 2 oder 3 oder Referenzen über vergleichbare Leistungen.
2. Qualifizierungsschreiben der SBB Stufen 2 oder 3 oder Bestätigung der Garantin, dass im Fall der Beauftragung die geforderte Sicherheitsleistung beigebracht werden kann.
3. Qualifizierungsschreiben der SBB Stufen 2 oder 3 oder Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 oder Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagementsystems.
4. Unterzeichnetes Formular „Selbstdeklaration Arbeitsschutz“.
5. Zu den einzelnen Elementen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, wie die jeweilige Anforderung im Rahmen eines übergreifenden Sicherheitsmanagementsystems im Unternehmen umgesetzt ist. Besteht für die Firma noch kein SMS, so ist dem Angebot ein Konzept mit Realisierung bis zum Vertragsbeginn beizulegen.
Sollten einzelne Punkte bis zum Vertragsbeginn noch nicht realisiert sein, wird im Vertrag ein entsprechender Vorbehalt mit klaren Massnahmen und Terminen aufgenommen und bei Nichterfüllung hat die SBB die Möglichkeit den Vertrag aufzulösen.
Ein SMS nach den Normen OHSAS 18001 und ISO 9001 erfüllt dieses Kriterium, wenn gültige Zertifikate einer akkreditierten Prüfungsgesellschaft vorgelegt werden können.
Ein SMS nach den Kriterien von Verordnung EG 1158/2010 erfüllt dieses Kriterium ebenfalls, wenn eine gültige Sicherheitsbescheinigung vom Bundesamt für Verkehr (BAV) vorgelegt werden kann.
6. Nachweis/Kopie/Zusicherung einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens CHF 20'000'000.- für Personenschaden, Sachschaden und daraus folgenden Vermögensschaden.
Zusätzliche Informationen
keine
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Instandhaltung von Anlagen, technischen Systemen, Maschinen und Apparaten, Ausgabe September 2016
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Angebote und weitere Vertragsbestandteile müssen in der in Ziffer 3.10 dieser Publikation genannten Offerteingabesprache eingereicht werden.
Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen.
Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Hilfikerstrasse 3
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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