Ausschreibung 966487: WKV Torfeld Erweiterung West TP2 Tiefbau
Publiziert am: 12. Mai 2017
IBAarau Wärme AG
Neubau Fernwärme-/Kälteleitungen (4 Leitungen), ca. 600 Meter. Ersatz Trinkwasserleitung (Transportleitung), ca. 110 Meter. Sanierung-/ Neubau Strom-Rohranlage, ca. 300 Meter.
Ersatz öffentliche Beleuchtung, ca. 12 Kandelaberfundamente. Instandstellung von Trottoir-/Strasse im Bereich der Werkleitungsgräben, ca. 1400 m2.
Strassensanierung Hohlgasse, ca. 3000 m2.
Ersatz Fundationsschicht7Strassenkoffer, ca. 350 m3. Neuerstellung der Strassenabschlüsse, ca. 1200 Meter.
Diverse Anpassungen an der Strassenentwässerung.
Der Rohrleitungsbau der Fernwärme-und Kälteleitungen ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Arbeiten.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. Mai 2017 | Publikationsdatum | |
12. Mai 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
9. Juni 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
24. Mai 2017 | Frist für Fragen | Antworten bis Mittwoch 31.5.2017 |
9. Juni 2017 | Abgabetermin 23:59 | A-Post, Datum des Poststempels |
13. Juni 2017 | Offertöffnung | A-Post, Datum des Poststempels |
1. August 2017 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2019 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
gemäss Ausschreibungsunterlagen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Obere Vorstadt 37
5001 Aarau
Telefon: 062 835 04 77
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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