Abbruch 964531: EIZ Ostermundigen, Deckenbauer
Publiziert am: 20. April 2017
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Immobilien
Neubau Erhaltungs- und Interventionszentrum (EIZ) im Entwicklungsschwerpunkt der Gemeinde Ostermundigen Neubau Dienstgebäude im Minergiestandard Neubau Nebengebäude unbeheizt Umgebung: Offene Lager- und Umschlagflächen zwischen Dienst- und Nebengebäude, Aussenparkplätze BKP 283 Deckenverkleidung aus Holz- und Holzwerkstoffen
1.+2.Untergeschoss : Diverse Lager, Archive, Geräteräume sowie Garderoben und Technikräume
Erdgeschoss : Werkstätten, Lager und Empfang
1.+2. Obergeschoss: Büro und Konferenzräume, Cafeteria
3.Obergeschoss: Kaserne (Wohnen) sowie Lüftungszentrale
Konstruktion: Wände und Decken in Stahlbeton
Kompakte Lochfassade mit 240 mm Dämmung und Klinkerverblendung. Die Flachdächer werden extensiv begrünt
Erdgeschoss: Wareneingang und Garagen
Konstruktion: Stahlbau, Fassade mit Metallkassetten und Streckmetall, Dach mit Trapezblech, Lastenaufzug und Kran zu Lagerflächen im 2.Untergeschoss
Zementholzwolleplatten ein- oder mehrschichtig (mit Wärmedämmmung) in Lager 2.UG und EG sowie in allen Technikräumen 2.UG-3.OG, fertig eingefärbt, direkt an Betondecken sowie teilweise an Wände und Unterzüge montiert.
Zementholzwolleplatten in Werkstatt Grossmechanik, fertig eingefärbt, mit Lattung und Zusatzdämmung (Raumakustik) auf Beton montiert.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
- Kein Anforderungsgerechtes Angebot ist eingegangen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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