Ausschreibung 963927: KCB 2020 BKP 271.01

Publiziert am: 22. Juni 2017

Burgergemeinde Bern

Geamtsanierung gemäss Baubeschrieb und Leistungsverzeichnis in den Ausschreibungsunterlagen.
Diese Angaben haben nur informativen Charakter. Der Unternehmer kann daraus keinerlei Ansprüche ableiten.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Tags (Bau):
  • 271: Gipserarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Gipserarbeiten Westtrakt

  • Lot 2:

    Gipserarbeiten Mitteltrakt

  • Lot 3:

    Gipserarbeiten Osttrakt


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
22. Juni 2017 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

17. Juli 2017 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der
anonymisierten Fragen erfolgt am 24.07.2017 auf www.simap.ch.

3. August 2017 Abgabetermin 00:00

Vollständiges Dossier in Papierform (einfach) und elektronisch auf Datenträger (pdf-Format auf USB-Stick inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen, KCB2020 und BKP".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter der Burgergemeinde Bern, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Burgergemeinde eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung spätestens am Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

7. August 2017 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (einfach) und elektronisch auf Datenträger (pdf-Format auf USB-Stick inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen, KCB2020 und BKP".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter der Burgergemeinde Bern, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Burgergemeinde eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung spätestens am Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

13. Oktober 2017 Geplanter Projektstart
28. Juni 2019 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Gipserarbeiten Westtrakt
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 13.10.2017 bis 28.06.2019
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Aufgrund Bauverzögerung

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
80% Preis
20% Schlüsselpersonen



2: Gipserarbeiten Mitteltrakt
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 13.10.2017 bis 28.06.2019
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Aufgrund Bauverzögerung

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
80% Preis
20% Schlüsselpersonen



3: Gipserarbeiten Osttrakt
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 13.10.2017 bis 28.06.2019
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Aufgrund Bauverzögerung

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
80% Preis
20% Schlüsselpersonen



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem im nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind
aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK
1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
EK
2: Organisatorische und fachliche Leistungsfähigkeit
EK
3: Qualifikationen der Schlüsselpersonen
Bietergemeinschaften: Die Eignungskriterien müssen nicht von jedem einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft als
Ganzes erfüllt werden, ausser wenn sie ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen
eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann. Eine zu einer Gruppe gehörende
Gesellschaft kann nur selbsterfüllte Eignungskriterien anführen, nicht dagegen Eignungsnachweise anderer Gesellschaften.

EK1: WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
1. Angaben zur Unternehmung
2. Angaben zur (allfälligen) Muttergesellschaft/Holding
3. Jahresumsatz des Anbieters (Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags)
4. Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten 30%
5. Verpflichtungen und Vorbefassung
6. Bestätigungen und Ermächtigungen (detaillierte Liste)
7. Haftpflichtversicherung

EK2 ORGANISATORISCHE UND FACHLICHE LEISTUNGSFÄHIKEIT
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Umbau
und/oder Instandsetzung eines denkmalgeschützten Gebäudes mit Baujahr vor 1930 im städtischen Umfeld),
Werkvertragssumme > 0.35 Mio. CHF exkl. MwSt. mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme und erbrachte Leistungen.

1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Umbau
und/oder Instandsetzung Gebäudes im städtischen Umfeld), Werkvertragssumme > 0.35 Mio. CHF exkl. MwSt. mit Angabe von
Zeitraum, Auftragssumme und erbrachte Leistungen.

EK3 QUALIFIKATIONEN DER SCHLÜSSELPERSONEN
Die Schlüsselpersonen (Projektleiter und Monteur) müssen folgende Erfahrungen aufweisen:
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Umbau
und/oder Instandsetzung eines denkmalgeschützten Gebäudes mit Baujahr vor 1930 im städtischen Umfeld),
Werkvertragssumme > 0.35 Mio. CHF exkl. MwSt. mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten mit Darstellung
des Einsatzes der Schlüsselpersonen (Projektleiter und Monteur), Angabe des Alters und der Ausbildung, zur Auskunft
ermächtigte Kontaktperson.

1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Umbau
und/oder Instandsetzung Gebäudes im städtischen Umfeld), Werkvertragssumme > 0.35 Mio. CHF exkl. MwSt. mit Angabe von
Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten mit Darstellung des Einsatzes der Schlüsselpersonen (Projektleiter und
Monteur), Angabe des Alters und der Ausbildung, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.

Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen (Projektleiter und Monteur) mindestens gleich gross ist wie die
erforderliche Verfügbarkeit während der Dauer der zu erbringenden Leistung. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der
zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten, für welche die Schlüsselpersonen während der ausgeschriebenen Arbeit
ebenfalls zum Einsatz kommt.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

2. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich

3. Folgeaufträge:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, dem Zuschlagsempfänger nachträglich zusätzliche Leistungen im Sinn von Art. 7 Abs.
3 Bst. g ÖBV freihändig in Auftrag zu geben.

4. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält
sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

5. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff.
1.4) bezogen werden.

6. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die Terminangaben erfolgen vorbehältlich der Beschaffungs- bzw.
Umsetzungsreife des Projekts, der
erforderlichen öffentlich – rechtlichen Bewilligungen, der erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Organe des
Auftraggebers und der Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen
bzw. sonstigen Entschädigungen.

7. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der
Auftraggeberin ausgewechselt werden.

8. Begehung:
Es findet keine Begehung statt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Burgergemeinde Bern
Bahnhofplatz 2, Postfach
3001 Bern
E-Mail-Adresse:  
beat.aeschbacher@ingenta.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 963927 KCB 2020 BKP 271.01