Ausschreibung 961511: Eyschachen Tiefbau
Publiziert am: 30. März 2017
Swissgrid AG
Im Urner Talboden verlaufen die 380-kV-Leitung der Swissgrid und die 132-kV-Leitung der SBB streckenweise parallel. Nach intensiver Verhandlungen mit dem Kanton wurde eine neue gebündelte Linienführung erarbeitet und vom Bundesamt für Energie genehmigt.
Die neue Leitungsführung sieht vor, ab dem Kreuzungspunkt der bestehenden Swissgrid und SBB-Leitung südlich von Altdorf, eine Gemeinschaftsleitung entlang der Autobahn bis zum Anschluss Axenstrasse zu erstellen.
Erstellt werden total 17 neue Tragwerke und 31 Tragwerke (11 Swissgrid und 20 SBB) werden demontiert. Die Tiefbau-Arbeiten sind in 3 Lose aufgeteilt.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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30. März 2017 | Publikationsdatum | |
30. März 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
8. Mai 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
11. April 2017 | Frist für Fragen | Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und der Angebotseinreichung werden ausschliesslich schriftlich per E-Mail an die unten aufgeführte Adresse bis spätestens am 11.04.2017 entgegengenommen: Fragen, die später eintreffen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern zugesandt. Die Fragesteller bleiben anonym. Sind nach Auffassung des Anbieters Leistungen, welche für das beschriebene Projekt notwendig sind, unklar, unvollständig oder nicht im Leistungsverzeichnis enthalten oder beschrieben, so sind bei der Fragestellung diese zu erwähnen bzw. nachzufragen. |
10. Mai 2017 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot ist schriftlich, vollständig und fristgerecht einzureichen. Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle. bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Die Angebote müssen per A-Post und Eingeschrieben versandt werden. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebotes per Email (marco.frigerio@swissgrid.ch) der Swissgrid AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte oder nicht handschriftlich unterzeichnete Angebote werden von der Evaluation und Vergabe ausgeschlossen und dem Anbieter zurückgesandt. Die Sendung mit den Unterlagen ist mit der folgenden Aufschrift zu kennzeichnen: Angebot "Werkmatt Uri - Teifbau“ |
15. Mai 2017 | Offertöffnung | Das Angebot ist schriftlich, vollständig und fristgerecht einzureichen. Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle. bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Die Angebote müssen per A-Post und Eingeschrieben versandt werden. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebotes per Email (marco.frigerio@swissgrid.ch) der Swissgrid AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte oder nicht handschriftlich unterzeichnete Angebote werden von der Evaluation und Vergabe ausgeschlossen und dem Anbieter zurückgesandt. Die Sendung mit den Unterlagen ist mit der folgenden Aufschrift zu kennzeichnen: Angebot "Werkmatt Uri - Teifbau“ |
3. Juli 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. August 2018 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 03.07.2017 bis 31.08.2018
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
70 | Preis (Lineare gekürzte Model, Bandbreite 75%) |
10 | Sicherheit und Risikoanalyse |
8 | Auftragsanalyse |
4 | Referenzen Schlüsselperson Baufürer |
4 | Referenzen Schlüsselperson Polier Aushub und Betonarbeiten |
4 | Referenzen Schlüsselperson Polier Mikropfähle |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 03.07.2017 bis 31.08.2018
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60 | Preis (Lineare gekürzte Model, Bandbreite 75%) |
18 | Referenzen Schlüsselperson( Bauführer 6%, Polier Aushun und Betonarbeiten 4%, Polier Spundwandarbeiten 4%, Polier Mikropfähle 4%) |
12 | Sicherheit und Risikoanalyse |
10 | Auftragsanalyse/Terminplan und Bauvorgang |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 03.07.2017 bis 31.08.2018
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
80 | Preis (Lineare gekürzte Model, Bandbreite 75%) |
20 | Sicherheit und Risikoanalyse |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen
EK1: Das Verhältnis der Auftragssumme zum mittleren Jahresumsatz der letzten 5 Jahre muss kleiner als 25% sein.
EK2: Der Anbieter muss zwei Referenzen vorweisen können (Details im Dokument 0_Verfahrenanweisung).
EK3: Zertifizierung der Qualitätsmanagementsystem
TS1: Projektspezifisches Sicherheitskonzept; Der Anbieter liefert ein projektspezifisches Sicherheitskonzept (max. 2 Seiten). Das Konzept muss für die Vergabestelle nachvollziehbar, plausibel und vollständig sein. Der Projektbezug muss explizit ersichtlich sein. Allgemeine Unterlagen (SUVA-Reglemente, etc.) werden nicht bewertet.
Zusätzliche Informationen
keine
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Dammstrasse 3
5070 Frick
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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