Ausschreibung 957801: Schulzentrum Bünzmatt Haustechniksanierung Teil BKP 24 Heizungsanlagen
Publiziert am: 10. März 2017
Einwohnergemeinde Wohlen
Das Schulzentrum Bünzmatt wurde in drei Etappen erbaut (1963, 1970,2004). Das Zentrum besteht aus sechs Gebäuden mit unterschiedlicher Nutzung. Die Wärmeverteilung und die Wärmeabgabe in den einzelnen Gebäuden sind somit unterschiedlich alt. Im Jahre 1994 wurde die heutige Heizung (Oel-/Gaskessel) eingebaut und die meisten Unterstationen wurden mit neuen Regulierungen ausgerüstet. Diverse Bauteile haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht oder schon überschritten und müssen saniert werden.
Die bestehende Wärmeerzeugung wird erneuert, die bestehenden Unterstationen werden angepasst und erneuert und die gesamte Regulierung der Anlage wird erneuert und in ein einheitliches Gebäudeautomationssystem integriert. Das gesamte Schulzentrum Bünzmatt wird mit Einzelraumregulierungen ausgestattet, welche über das Gebäudeautomationssystem bedient werden.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Wohlen, Kanton Aargau |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
10. März 2017 | Publikationsdatum | |
10. März 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
14. April 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
24. März 2017 | Frist für Fragen | None |
18. April 2017 | Abgabetermin 16:30 | None |
19. April 2017 | Offertöffnung | None |
1. Mai 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2017 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60 | Preis |
30 | Referenzen, Kompetenzen |
10 | Serviceorganisation |
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Die Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich des Baurechtsentscheids
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Kapellstrasse 1
5610 Wohlen
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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