Ausschreibung 954705: WKV Torfeld, Erweiterung West - Teilprojekt 1
Publiziert am: 24. Februar 2017
IBAarau Wärme AG, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Neubau Fernwärme-/Kälteleitungen (4 Leitungen), ca. 600 m1.
Ersatz Trinkwasserleitung (Transportleitung), ca. 120 m1.
Sanierung-/Neubau Strom-Rohranlage, ca. 300 m1.
Ersatz öffentliche Beleuchtung, ca. 15 Kandelaberfundamente.
Instandstellung von Trottoir-/Strasse im Bereich der Werkleitungsgräben, ca. 2500 m2.
Neuerstellung der Strassenab,schlüsse, ca. 470 m1.
Diverse Anpassungen an der Strassenentwässerung.
Der Rohrleitungsbau der Fernwärme- und Kälteleitungen ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Arbeiten
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. Februar 2017 | Publikationsdatum | |
24. Februar 2017 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
24. März 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
10. März 2017 | Frist für Fragen | Antworten bis Freitag, 17.03.2017 |
24. März 2017 | Abgabetermin 23:59 | None |
27. März 2017 | Offertöffnung | None |
15. Mai 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. August 2017 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
gemäss Ausschreibungsunterlagen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Obere Vorstadt 37
5000 Aarau
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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