Ausschreibung 952865: Neubau Fernwärme-/Kälte und diverse Netzausbauten Florastrasse, Aarau

Publiziert am: 10. Februar 2017

IBA Wärme AG, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau

Neubau Fernwärme-/Kälteleitungen (4 Leitungen), ca. 300m1.
Ersatz 5-bar Gasleitung, ca. 300m1.
Ersatz Niederdruckgasleitung, ca. 300m1.
Ersatz Trinkwasserleitung, ca. 300m1.
Sanierung-/Neubau Strom-Rohranlage, ca. 330m1.
Sanierung-/Neubau Swisscom-Rohranlage
Sanierung-/Neubau Cablecom-Rohranlage
Instandstellung von Trottoir-/Strasse im Bereich der Werkleitungsgräben. Inklusive Neuerstellung der Strassenabschlüsse (ca. 600m1). Diverse Anpassungen an der Strassenentwässerung.


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. Februar 2017 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

27. Februar 2017 Frist für Fragen

Antworten bis Mittwoch, 01.03.2017.

10. März 2017 Abgabetermin 23:59

None

13. März 2017 Offertöffnung

None

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% Preis
30% Kompetenz
20% Termine und Vorgehen

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

IBA Wärme AG, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Obere Vorstadt 37
5000 Aarau
E-Mail-Adresse:  
corinna.hunziker@ibaarau.ch