Ausschreibung 948935: Projekt Nr. 080092, Verlegung Ableitung ÖRB Letten

Publiziert am: 13. Januar 2017

Stadt Adliswil, Werkbetriebe

Die bestehende Nationalstrassenwasserableitung des Ölrückhaltebeckens (ÖRB) Letten liegt im Entwicklungsgebiet „Dietlimoos-Moos“ der Stadt Adliswil und muss künftigen Überbauungen weichen. Voraussichtlich ab 2017 werden im Bereich der bestehenden Ableitung neue Überbauungen erstellt.
An der Zuleitung zum ÖRB Letten und am ÖRB selbst wird nichts verändert. Die neue Ableitung beginnt beim Auslauf aus dem ÖRB und wird neben der bestehenden Leitung im Grünstreifen zwischen der N03 und der Moostrasse bis vor den Hochspannungsmast der Elektrizitätswerke Zürich (EWZ) geführt. Anschliessend quert die Ableitung die Moosstrasse in einem grabenlosen Bauverfahren, da die Moosstrasse für den MIV nicht gesperrt werden kann.
Die Fortsetzung der Leitung folgt nördlich des Fussweges zwischen den Baufeldern A1 / A2 und A3 / A4 des Entwicklungsgebietes „Dietlimoos-Moos“ bis zur Zürichstrasse.
Die Zürichstrasse „Nord“ wird mit einem offenen Graben unterquert (ohne Beeinträchtigung des MIV) und der neue Kanal des ASTRA wird mit einem neuen Ortsbetonschacht an die bestehende Eindolung des „Grütbachs“ angeschlossen.
Die beabsichtige Leitungsverlegung hat eine Länge von rund 290m.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
13. Januar 2017 Publikationsdatum
13. Januar 2017 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

keine

10. Februar 2017 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
20. Januar 2017 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 24.01.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 20.01.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

10. Februar 2017 Abgabetermin 15:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
Das Angebot muss bis zum bezeichneten Abgabetermin bei der Eingabeadresse vorliegen. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung bei der Abteilung Werkbetriebe, Zürichstrasse 12, 8134 Adliswil zu erfolgen.
Öffnungszeiten: www.adliswil.ch

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

13. Februar 2017 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
Das Angebot muss bis zum bezeichneten Abgabetermin bei der Eingabeadresse vorliegen. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung bei der Abteilung Werkbetriebe, Zürichstrasse 12, 8134 Adliswil zu erfolgen.
Öffnungszeiten: www.adliswil.ch

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK1: PREIS: Bereinigte Angebotssumme
20% ZK2: BAUPROGRAMM (Länge der Bauzeit bis Abnahme des geprüften Werkes und Freigabe der Bauflächen an die Folgeunternehmer / den Verkehr), INKL. QUALITÄT UND PLAUSIBILITÄT
20% ZK3: INHALT / QUALITÄT DER EINGEREICHTEN UNTERLAGEN

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

E1: Technische Leistungsfähigkeit

E2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit

E3: Zertifizierung nach ISO 9001

E4: Erfahrung Schlüsselperson

E5: Verfügbarkeit für Baustellenchef und Chefpolier

E6: Leistungsanteil Subunternehmer (Maximal 50%).

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen vollständig, unverändert und ohne Einschränkungen und Vorbehalte zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu E1: Zwei Referenzobjekte über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Zu E2.1: Jahresumsatz des Anbieters > doppeltes Volumen des Auftrages
Zu E3: Zertifizierung nach ISO 9001. Muss mindestens für das federführende Unternehmen vorliegen.
Zu E4: Über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv. Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich für folgende Schlüsselperson: Baustellenchef.
Zu E5: Nachweis, dass die erforderliche Verfügbarkeit des Schlüsselpersonals zu jederzeit gewährleistet ist.
Zu E6: Maximal 50% der Leistungen darf über Subunternehmer erbracht werden. Die Subunternehmerleistungen sind explizit auszuweisen (Umfang, Anteil in %).

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Bauherrschaft kann von den Anbietenden schriftliche oder mündliche Erläuterungen bezüglich ihrer Eignung und ihres Angebotes verlangen. Mündliche Erläuterungen werden von der Bauherrschaft oder Bauleitung schriftlich festgehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
4. Gestützt auf §10 Lit. g SVO behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.


Kontakt

Stadt Adliswil, Werkbetriebe
Zürichstrasse 12
8134 Adliswil
Telefon: 044 711 77 74
E-Mail-Adresse:  
werkbetriebe@adliswil.ch

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