Ausschreibung 937855: Kugelfänge
Publiziert am: 15. November 2016
Kantonspolizei Bern
Im Zusammenhang mit gesetzlichen Vorschriften (Gesetz über die Abfälle) muss die Kantonspolizei Bern drei Pistolenschiessanlagen, in der näheren Umgebung der Stadt Bern, bis Ende 2020 mit neuen, gesetzeskonformen "Kugelfangsystemen" ausrüsten. Ab 1.1.2021 dürfen diese Schiessanlagen nur noch mit behördlich zugelassenen "Kugelfangsystemen" weiter betrieben werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung und Erstellung von, in der Schweiz, behördlich zugelassene Kugelfangsysteme. •Die Kugelfangsysteme müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und in der Schweiz zertifiziert- und zugelassen sein.
•Die Kugelfangsysteme müssen sowohl für Pistolen- wie auch für Langwaffenmunition tauglich sein. (mindestens Munition 308 / 3500 Joule)
•Die Nutzungsdauer muss mindestens 15 Jahre sein.
•Das Kugelfangsystem muss einen modularen Aufbau haben und erweiterbar sein.
•Die regelmässig notwendige Wartung und die Kosten für die Verschleissteile sind aufzuzeigen.
•Ersatzmaterial muss während des ganzen Lebenszyklus der Lösung verfügbar sein.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. November 2016 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
30. November 2016 | Frist für Fragen | None |
10. Januar 2017 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote müssen zur Wahrung der Rechtzeitigkeit spätestens zum genannten Zeitpunkt an die genannte Adresse zugestellt und vor Ort sein; der Poststempel genügt nicht. Das Risiko der rechtzeitigen Angebotszustellung liegt beim Anbieter. Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte oder nicht handschriftlich unterzeichnete Angebote werden für die Evaluation und Vergabe ausgeschlossen. |
12. Januar 2017 | Offertöffnung | Die Angebote müssen zur Wahrung der Rechtzeitigkeit spätestens zum genannten Zeitpunkt an die genannte Adresse zugestellt und vor Ort sein; der Poststempel genügt nicht. Das Risiko der rechtzeitigen Angebotszustellung liegt beim Anbieter. Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte oder nicht handschriftlich unterzeichnete Angebote werden für die Evaluation und Vergabe ausgeschlossen. |
1. Februar 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden - d.h. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des
Leistungsinhaltes - unzulässig. Betreffend Ablauf des Beschaffungsverfahrens siehe Ziffer 4.5 hiernach.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen
und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau
gewährleisten. Das kantonale beco Berner Wirtschaft erteilt Auskunft über die am Ort der Ausführung geltenden
Arbeitsschutzbestimmungen.
Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.
Gemäss 27 ÖBV sind Abgebotsrunden - d.h. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des
Leistungsinhaltes - unzulässig. Der Vertrag wird inklusive seiner Anhänge nicht verhandelt. Die Kantonspolizei Bern
behält sich vor, die Anbieter für Erläuterungen oder zur Plausibilisierung ihres Angebots zu einem
Bereinigungsgespräch einzuladen. Detailliertere Informationen zu Terminen und Inhalten des Gesprächs werden zu
einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. Dazu werden jene Anbieter eingeladen, die eine reelle Chance auf den
Zuschlag haben (Stand vor Bereinigung) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 hiervor erfüllen. Die
Kantonspolizei Bern weist die Anbieter daher ausdrücklich an, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf einen Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss
nur, sofern das finanzkompetente Organ die Ausgabenbewilligung erteilt.
Alle Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen, siehe Beilage A zur Simap-Publikation
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion
des Kantons Bern, Kramgasse 20, 301 1 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die
Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene
Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Waisenhausplatz 32, Postfach
3001 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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