Ausschreibung 936591: "Sportpark Bünzmatt" Baumeisterarbeiten Eishalle
Publiziert am: 28. Oktober 2016
Eisbahn Wohlen Genossenschaft (Sportpark Bünzmatt AG, nach Gründung)
Das Schwimmbad Bünzmatt wurde im Jahre 1967 erstellt und ist sowohl baulich als auch betrieblich erneuerungsbedürftig.
Die Eisbahn Wohlen wurde durch die Genossenschaft Eisbahn Wohlen im Jahre 1976 eröffnet. 1991 wurde das Garderobengebäude erweitert und 1995 die Kälteanlage saniert. Im Jahre 2000 wurde eine Eisbearbeitungsmaschine angeschafft und 2004 der Restaurationsbetrieb in einen Annexbau, eine ehemalige Militärbaracke gezügelt. Die Spuren der langen Betriebsdauer sind der Anlage anzusehen. Was auf den ersten Blick noch gut aussieht, hält einer vertieften Analyse nicht mehr stand.
Das neue überdachte Eisfeld (29m x 60m) wird 4-seitig eingeschossig umbaut. Die Räume werden direkt vom Eisfeldumlauf und von aussen erschlossen, wodurch Korridore gänzlich entfallen. In der dem Schwimmbad zugewandten kurzen Gebäudeseite werden konsequent alle Räume untergebracht, die sowohl vom Publikum der Eishalle als auch des Schwimmbades und der weiteren Sportanlagen (Beachsport und Minigolf) genutzt werden. Dadurch können die Synergien zwischen den Anlageteilen optimal ausgenutzt werden. Um einen kompakten gedämmten Bereich zu erhalten, werden alle beheizten Räume in den südlichen und westlichen Gebäudeseiten untergebracht. Gleichzeitig werden die Technik und Betriebsräume in den andern beiden rückwärtigen Gebäudeseiten untergebracht, was zu einer betrieblich idealen Entflechtung von Publikum und Betrieb führt.
Aussenwände und Fassade:
-Massivbauweise in Kalksandstein
-Wände KS
Dachkonstruktion:
-Stahlbau mit Fachwerkträgern in Querrichtung - Elemente weitgehend vorfabriziert
-Achsabstand ca. 6m
-Inkl. Dämmung 80 mm und Entwässerung
-Integrierte Dachentwässerung
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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28. Oktober 2016 | Publikationsdatum | |
28. Oktober 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
12. Dezember 2016 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
25. November 2016 | Frist für Fragen | None |
12. Dezember 2016 | Abgabetermin 00:00 | Per Post versandte Unterlagen müssen bis zu diesem Datum eintreffen. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. |
12. Dezember 2016 | Offertöffnung | Per Post versandte Unterlagen müssen bis zu diesem Datum eintreffen. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. |
1. Mai 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2017 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | Preis |
30% | Qualität |
10% | Termine |
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Kapellstrasse 1
5610 Wohlen
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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