Abbruch 932117: Erhaltungs- und Interventionszentrum (EIZ) Ostermundigen, Stahlbauer
Publiziert am: 20. September 2016
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Immobilien
Neubau Erhaltungs- und Interventionszentrum (EIZ) im Entwicklungsschwerpunkt der Gemeinde Ostermundigen Neubau Dienstgebäude im Minergiestandard Neubau Nebengebäude unbeheizt Umgebung: Offene Lager- und Umschlagflächen zwischen Dienst- und Nebengebäude, Aussenparkplätze BKP 213: Stahlbau BKP 215.4: Metallfassade Nebengebäude
1.+2.Untergeschoss : Diverse Lager, Archive, Geräteräume sowie Garderoben und Technikräume
Erdgeschoss : Werkstätten, Lager und Empfang
1.+2. Obergeschoss: Büro und Konferenzräume, Cafeteria
3.Obergeschoss: Kaserne (Wohnen) sowie Lüftungszentrale
Konstruktion: Wände und Decken in Stahlbeton
Kompakte Lochfassade mit 240 mm Dämmung und Klinkerverblendung. Die Flachdächer werden extensiv begrünt
Erdgeschoss: Wareneingang und Garagen
Konstruktion: Stahlbau, Fassade mit Metallkassetten und Streckmetall, Dach mit Trapezblech, Lastenaufzug und Kran zu Lagerflächen im 2.Untergeschoss
Stahlkonstruktion und Trapezblech als Dachtragelement inkl. Oberflächenbehandlung. Wechsel für Oblichter, Auflager Monoblocks etc.
Z- Winkel als Aufbordung für Dachrand .
Sandwichelement auf bauseitige Stahlkonstruktion , 2-farbig, U-Wert = 0.3 W/m2K. Äussere Bekleidung Streckmetall in Aluminium. Inkl. allen Nebenarbeiten wie Leibungen, Stürze, Bänke und Dachrand.
Vordachkonstruktion in Stahl, Eindeckung mit Sinusblech, inkl. Entwässerungsrinne.
Integrierte Aussentüren in Aluminium (Zugangs- und Fluchttüren).
Integrierte Fenster in Aluminium für Büro Warenanlieferung.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
- Kein Anforderungsgerechtes Angebot ist eingegangen.
Von den 2 eingegangenen Angeboten konnte kein Anbieter die geforderten Mindestanforderungen vollständig erfüllen.
Das Beschaffungsverfahren wird deshalb gestützt auf Art. 30 Abs. lit a VöB abgebrochen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Indication des voies de recours :
Conformément à l’art. 30 LMP, la présente publication peut être attaquée, dans un délai de 20 jours à compter de sa notification, auprès du Tribunal administratif fédéral, case postale, 9023 St-Gall. Le mémoire de recours, à présenter en deux exemplaires, indiquera les conclusions, motifs et moyens de preuve et portera la signature de la partie recourante ou de son mandataire; y seront jointes une copie de la présente publication et les pièces invoquées comme moyens de preuve, lorsqu'elles sont disponibles.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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