Ausschreibung 931283: 1503

Publiziert am: 7. Oktober 2016

Stiftung Stapferhaus Lenzburg

Am Bahnhof Lenzburg wird das "Haus der Gegenwart" realisiert. Im Kanton Aargau lädt das Haus zum Innehalten in der pulsierenden Gegenwart ein. Mit seinen beweglichen Darstellungsformaten reagiert das "Haus der Gegenwart" auf eine sich rasch verändernde Welt. Diese Haltung kommt bereits in der Architektur zum Ausdruck: Mit dem "Haus der Gegenwart" entsteht ein zeitgemässes und funktionales Gebäude, das den Wechselausstellungen und Begleitveranstaltungen eine flexible Hülle bietet. Das Haus entspricht hohen ökologischen Standards und ist barrierefrei.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45212310: Bauarbeiten für Ausstellungsgebäude
Tags (Bau):
  • 201: Baugrubenaushub
  • 17: Spezialtiefbau
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-B: Hochbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
7. Oktober 2016 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

21. Oktober 2016 Frist für Fragen

None

17. November 2016 Abgabetermin 16:00

None

17. November 2016 Offertöffnung

None

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Stiftung Stapferhaus Lenzburg
Schloss
5600 Lenzburg
Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 931283 1503