Ausschreibung 930831: Ausbauten Kreuzungsstation Neukirch-Egnach 600208
Publiziert am: 12. September 2016
Schweizerische Südostbahn AG
Mit dem HGV-Anschluss, Korridor St. Gallen - Konstanz, wird der Bahnhof Neukirch-Egnach zur Kreuzungsstation ausgebaut. Dies bedingt eine Verbreiterung des Damms auf ca. 300 m Länge sowie den Bau einer zusätzlichen Brücke. Der Bahnhofsbereich wird mit zwei Rampen ergänzt und der Perron behindertengerecht ausgebaut.
Aushub: ca. 1'500m³
Abtrag: ca. 7'000m³
Geotextil: ca. 5'000m²
Fundationsschichten: ca. 3'800m³
Leitungen aus PP: ca. 850m
Belagseinbau: ca. 1'500t
Rückbau von Schienen und Schwellen: ca. 3'100m
Rückbau und Entsorgung von Weichen: ca. 6St.
Schüttungen und Auffüllungen: ca. 7'000m³
Betonarbeiten: ca. 400m³
Rühlwände: ca. 270m2
Einbau von Schotter: ca. 6'300t
Einbau von Schienen und Schwellen: ca. 1450m
Einbau von Weichen: ca. 3St.
Perronwinkel P 55: ca. 450m
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. September 2016 | Publikationsdatum | |
12. September 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
6. Oktober 2016 | Frist für Fragen | gemäss Ausschreibungsunterlagen |
31. Oktober 2016 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle (A-Post). |
Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle (A-Post). |
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None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
zugelassen. Jeder Anbieter kann alleine oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig. Eine Firma kann nur als ARGE-Mitglied oder als Subunternehmer teilnehmen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
es werden keine Verhandlungen geführt
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen nach der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallens, Spisergasse 41, 9001 St. Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Bahnhofplatz 1a
9001 St. Gallen
Telefon: +41 58 580 72 20
E-Mail-Adresse:
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