Ausschreibung 924119: ABB RBS, TP 1: Rohbau Abschnitt 1, Los 3.4, Vorarbeiten Laupenstrasse
Publiziert am: 22. Juli 2016
Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS / Abteilung Infrastruktur
Der heutige RBS-Bahnhof Bern ist überlastet, weshalb eine neue unterirdische Bahnhofsanlage erstellt werden soll. Der neue viergleisige RBS-Bahnhof wird unterhalb der Gleise 2-7 des bestehenden SBB- Bahnhofs in Ost-West-Lage zu liegen kommen und besteht aus zwei unterirdischen Kavernen mit je zwei Gleisen und einem 12 Meter breiten Mittelperron. Die Perron-Ebene liegt rund 17 Meter unter der SBB-Passage. Eine Verteil-Ebene gewährleistet den Zugang zum Fern- und S-Bahnverkehr sowie zur Stadt. Die Ebenen sind miteinander durch Rolltreppen und Lifte verbunden. Detaillierter Aufgabenbeschrieb gemäss Submissionsunterlagen.
Die Züge erreichen den neuen RBS-Bahnhof durch einen bergmännischen Tunnel, der aus dem bestehenden RBS- Schanzentunnel abzweigt. Der neue Zugang verläuft weitgehend unter Strassen- und Bahnarealen.
Die Erschliessung der Baustelle des Tiefbahnhofs erfolgt unter Anderem über den "Schacht Laupenstrasse" und einen daran anschliessenden Stollen zu den Kavernen. Aufgrund der knappen Platzverhältnisse wird eine Installationsplattform über der Strasse und dem Gleisfeld erstellt. Im Zuge von Los 3.4 werden die nötigen Vorarbeiten für die Installationsplattform im Gleisfeld sowie in der Laupenstrasse umgesetzt. Zu den nötigen Vorarbeiten gehören:
-Rückbau von bestehenden Fahrleitungs-Fundamenten
-Rückbau Unter- und Oberbau Gleisanlagen (Abbruch und Entsorgung)
-Neubau von Fundamenten für die Installationsplattform, inkl. Mikropfahlarbeiten
-Neubau von Fahrleitungsfundamenten
-Fundationsarbeiten und Vorschotterungen für eine Gleisumlegung
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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22. Juli 2016 | Publikationsdatum | |
22. Juli 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. September 2016 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
10. August 2016 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" Projekt einzureichen. Sie werden bis am 26.08.2016 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" anonymisiert beantwortet. Nach dem 26.08.2016 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
15. September 2016 | Abgabetermin 00:00 | Abgabe der vollständigen Offerte mit allen verlangten Unterlagen in einem verschlossenen Couvert (2 Exemplare in Papierform und 2 Exemplare auf DVD), mit folgenden Vermerken: |
Offertöffnung | Abgabe der vollständigen Offerte mit allen verlangten Unterlagen in einem verschlossenen Couvert (2 Exemplare in Papierform und 2 Exemplare auf DVD), mit folgenden Vermerken: |
|
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Angebotsabgabe bis und mit Zuschlagsentscheid nicht ohne triftige Gründe und nur unter Zustimmung der Bauherrschaft ausgewechselt werden.
Ein Unternehmen darf nur in einem Anbieterteam als ARGE-Partner fungieren. Als Subunternehmer darf eine Firma hingegen in mehreren Anbieterteams mitbieten.
Wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllen:
EK 1: Genügende technische Leistungsfähigkeit (Referenzaufträge)
EK 2: Genügende wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
EK 3: Genügende Kapazität
3.1 Verhältnis von Baustellenbelegschaft zu Gesamtpersonalbestand des Anbieters
3.2 Angemessenes Verhältnis Subunternehmerleistungen
EK 4: Genügendes Qualitätsmanagement
EK 5: Selbstdeklaration
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen vollständig sowie ohne Einschränkungen und Vorbehalte zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten kann nicht auf das Angebot eingegangen werden:
Zu EK1
Tiefbauarbeiten im Gleisbereich unter Bahnbetrieb in vergleichbarer Komplexität
Nachweis: Zwei Referenzen des Anbieters (ARGE-Partner) über vergleichbare Objekte (inkl. Fundationen im Bahnbereich und Mikropfähle), mind. CHF 0,2 Mio., in Ausführung oder abgeschlossen in den letzten 5 Jahren.
(Hinweis: Projekt abgeschlossen=Werkabnahme erfolgt)
Zu EK2:
Nachweis: Die Angebotssumme (AS) darf 30% des Jahresumsatzes des Anbieters nicht übersteigen (Mittel über die Jahre 2013-2015)
Zu EK 3:
Nachweis 3.1: Verhältnis von maximaler Baustellenbelegschaft (gem. Einsatzdiagramm auf Bauprogramm) zu Personalbestand (ΣMA ARGE-Partner in den Sparten Baumeister, Gleisbau und Spezialtiefbau) maximal 30%.
Nachweis 3.2: Bestätigung Leistungserbringung durch Subunternehmer maximal 30% (CHF) der Angebotssumme.
Zu EK 4:
Zertifizierung nach ISO 9001 (oder gleichwertig) mindestens der federführende Unternehmung
Nachweis: der Zertifizierung nach ISO 9001 (oder Nachweis der Gleichwertigkeit eines nicht-zertifizierten QS-Systems) mindestens der federführenden Unternehmung.
Zu EK 5:
Selbstdeklaration
Nachweis: Positive Beantwortung aller Fragen gem. Formular "Selbstdeklaration / Bestätigung des Anbieters", unterzeichnet durch alle ARGE-Partner sowie Abgabe sämtlicher im Formular verlangter Bestätigungen aller ARGE-Partner.
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zu Folge haben.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Am 04.08.2016 findet eine Begehung statt. Den Bezügern der Ausschreibungsunterlagen wird eine separate Einladung sowie ein Lageplan verschickt. An der Begehung werden keine Fragen beantwortet. Beim Betreten des Bahnareals ist generell immer orange Warnkleidung zu tragen. Die Begehung ist nicht obligatorisch. Die Kenntnisse vor Ort werden jedoch als bekannt vorausgesetzt (SIA 118, Art. 16).
Der gesamte Projektperimeter kann jederzeit auch selbstständig besichtigt werden, soweit er im öffentlich zugänglichen Publikumsbereich liegt. Es ist verboten, den Gefahrenbereich der Bahnanlagen zu betreten.
2. Die Erarbeitung des Angebots wird nicht vergütet.
3. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
4. Gestützt auf Art. 7 Abs. 3 lit. g ÖBV behält sich der Auftraggeber das Recht vor, neue Aufträge, welche sich auf das Grundangebot beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.
5. Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers ausgewechselt werden.
www.simap.ch
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer erstmaligen Publikation Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, erhoben werden. Die Beschwerde ist in 2 Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten; greifbare Beweismittel sowie die betroffene Publikation sind beizulegen.
Tiefenaustrasse 2, Postfach
3048 Worblaufen
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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