Ausschreibung 916107: BKP 271.0 Allgemeine Gipserarbeiten und Deckenbekleidungen in Gips

Publiziert am: 27. Mai 2016

Alters- und Pflegeheim Länzerthus AG

gem. Ausschreibungsunterlagen


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45212000: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Tags (Bau):
  • 271: Gipserarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-B: Hochbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
27. Mai 2016 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

17. Juni 2016 Frist für Fragen

None

8. Juli 2016 Abgabetermin 16:00

Datum des Poststempels ist nicht massgebend.
Vermerk auf Umschlag "Submission BKP 271.0 Allgemeine Gipserarbeiten und Deckenbekleidungen in Gips, Neubau Länzerthus"

Offertöffnung

Datum des Poststempels ist nicht massgebend.
Vermerk auf Umschlag "Submission BKP 271.0 Allgemeine Gipserarbeiten und Deckenbekleidungen in Gips, Neubau Länzerthus"

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Alters- und Pflegeheim Länzerthus AG
Konradstrasse 61
8005 Zürich
Telefon: 044 221 40 40