Zuschlag 914557: Stark- und Schwachstrominstallationen Nutzerausbau

Publiziert am: 20. Mai 2016

Kanton Aargau Departement Volkswirtschaft und Inneres, Kantonspolizei Aargau

wirtschaftlich günstigstes Angebot


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45216000: Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen oder für Not- und Rettungsdienste und an Militärgebäuden
  • 45216100: Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen oder für Not- und Rettungsdienste
Tags (Bau):
  • 336: Schwachstrominstallationen
  • 332: Starkstrominstallationen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
80 Preis
10 Referenzobjekte
10 Termine

Berücksichtigte Anbieter

A1 Elektro AG, Urdorf

Alpiq InTec Ost AG, Mägenwil

Aregger Elektro Urdorf AG, Urdorf

AZ Elektro AG, Zürich

cabletron AG, Zürich

cablex AG, Gümligen

Elektro-Bau AG Rothrist, Rothrist

ETAVIS AG, Neuhausen
CHF 427,568

Frey + Cie Eltel AG, Suhr

Hans K. Schibli AG, Kloten

IBAarau Elektro AG, Aarau

swisspro AG, Urdorf

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: simap
Ausschreibung vom: 05.02.2016
Titel:
Evaluationsdauer: 88 Tage

Datum des Zuschlags:

03.05.2016


Anzahl Angebote:

12


Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Kanton Aargau Departement Volkswirtschaft und Inneres, Kantonspolizei Aargau
Länzert 10
5503 Schafisheim
Telefon: 062 886 88 95
E-Mail-Adresse:  
knzefi@kapo.ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 914557 Stark- und Schwachstrominstallationen Nutzerausbau