Zuschlag 906297: 15016 - Fahrleitungsfundamente Sachseln - Giswil
Publiziert am: 10. März 2016
zb Zentralbahn AG Bahnhofstrasse 23
Die Fahrleitung zwischen den Stationen Sachseln und Giswil ist stark korrodiert und auch die Fundamente sind altersbedingt in einem schlechten Zusatnd. Sie sollen durch eine moderne Fahrleitungsanlage vom TYP R-FL ersetzt werden (Stand der Technik)
Bei der Totalsperre im Frühling und Herbst 2016 können die Fundamente zusammen mit der UE/OE bei Ewil Maxon realisiert werden.
Bereits im Herbst 2015 fanden Fundamentbauarbeiten im Projektperimeter statt. Bei der damalig stattgefundenen Offertöffnung des Einladungsverfahrens (13.10.2015) konnte von drei angefragten Firmen nur eine ein Angebot abgeben. Auf Grundlage dieser Offerte wurde diese Firma beauftragt. Es folgte am 20.10.2015 eine Anpassung der Offerte (Etappierung des Projekts).
Die oben genannte Firma verwendet das System ,,duktile Guss-Rohrsysteme'', welche den Bau der gepfählten Fundamente gleisgebunden und ohne Umhängen der Fahrleitung ermöglicht. So können die Installationsflächen sehr klein gehalten werden. Eine Bau-Piste entlang der Strecke ist nicht möglich und mit dem System nicht notwendig. Die Dimensionierung alle Fundamente (Statik und Bodenmechanik) wurden für dieses System ausgelegt.
Für die weiteren Bauarbeiten wurden neben Vanoli wiederum zwei Firmen telefonisch angefragt, ob diese das oben genannte System anwenden. Beide bestätigten, dass für sie die Herstellung ,,duktiler Guss-Rohrsysteme'' wie von der Zentralbahn gefordert nicht möglich ist.
Aus den oben genannten Gründen wird die Firma Vanoli auf Grund der Exklusivität des verwendeten Systems direkt mit der Erstellung der zweiten und dritten Etappe im Projektperimeter Sachseln - Giswil beauftragt.
Da alle Etappen zusammen (im selben Projektperimeter) > 2 Mio. betragen wird die freihändige Vergabe auf Simap publiziert.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
08.03.2016
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe (BöB Art. 13c) kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Dorfstrasse 8
3415 Hasle bei Burgdorf
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