Ausschreibung 905457: Blaser_Käfigsysteme SLA u RCHCI
Publiziert am: 7. März 2016
ETH Zürich
Gegenstand der Ausschreibung sind Tierhaltungseinrichtungen Sämtliche weiterführende Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen (Pflichtenheft, Fragenkatalog, den Fachtechnischen Bedingungen und der Bewertungsmatrix).
mit Geräten.
- IVC-System mit Gestellen
- Gebläseeinheiten umstellbar auf Über- oder Unterdruck sowie unterschiedliche Luftwechselraten.
- Käfige aus Polyetherimit, Polysulphon oder Polyphenylsulfon, Lufteinblas- und ausblasöffnungen in Käfigschale oder Käfighaube, Zwangsöffnung mit Rettungsfilter in Käfighaube,
- Flaschen aus Polyetherimit, Polysulphon oder Polyphenylsulfon mit Tränkekappen aus Edelstahl, Tränkekörbe aus Edelstahl.
- Umsetzstationen fahrbar
- Transportwagen für Material, Futter, Flaschen.
Montageplanung mit allen in den fachtechnischen Bedingungen aufgeführten Unterlagen
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. März 2016 | Publikationsdatum | |
7. März 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
29. März 2016 | Frist für Fragen | Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. |
18. April 2016 | Abgabetermin 16:00 | 1x elektronisch als PDF-Datei per E-Mail, auf CD oder USB-Stick und 1x als Hardcopy, mit allen Unterschriften. |
Offertöffnung | 1x elektronisch als PDF-Datei per E-Mail, auf CD oder USB-Stick und 1x als Hardcopy, mit allen Unterschriften. |
|
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für die Beschaffung von Gütern sowie für Dienstleistungsverträge (AGB ETH-Bereich vom 1. Januar 1998, Stand am 16.04.2013)
bleiben vorbehalten
1a. Bei Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an eine Anbieterin bzw. einen Anbieter (nachfolgend nur Anbieterin), welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1b. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin zumindest die Einhaltung der folgenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) zu gewährleisten:
- Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9);
- Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (SR 0.822.719.7);
- Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9);
- Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0);
- Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5);
- Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1);
- Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung
(SR 0.822.723.8);
- Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2).
2. Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften durch die Subunternehmer und Unterlieferanten
Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften einhalten. Erbringt ein Subunternehmer bzw. Unterlieferant seine Leistung in der Schweiz, hat er die in der Schweiz geltenden sozialen Mindestvorschriften gemäss Ziff. 1a zu beachten; erbringt er seine Leistung im Ausland, muss er zumindest die ILOKernübereinkommen gemäss Ziff. 1b einhalten.
Zur Bestätigung ist eine Selbstdeklaration einzureichen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie
die Verfügbarkeit der Kredite.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Otto-Stern-Weg 7
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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