Ausschreibung 1413823: Sanierung Schönausteg, Provisorischer Steg New
Publiziert am: 24. April 2024
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt
Der Schönausteg wird einer Gesamtsanierung unterzogen. Nebst der Erneuerung des Korrosionsschutzes werden schadhafte Bauteile ersetzt oder verstärkt. Die Stahlbauteile werden im Werk zerlegt, instandgesetzt und neu vernietet. Während der Sanierung wird der Langsamverkehr über ein ca. 300 m flussabwärts stationiertes Provisorium umgeleitet. Das Provisorium besteht aus einer Stahlfachwerkbrücke mit einer Spannweite von 55.3m und einer Nutzbreite von 2.0m und wird mittels Vorschubverfahren über der Aare eingeschoben oder mit einem Mobilkran eingehoben. Die vorliegende Submission umfasst das Provisorium exkl. der definitiven Stahlbaubauarbeiten. Die erforderlichen Baumeisterarbeiten für den Bau der Widerlager und die Erstellung der Fundation werden separat in Auftrag gegeben.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 2 Wochen, 2 Tage |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | 2 Tage, 15 Stunden |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. April 2024 | Publikationsdatum | |
24. April 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
21. Mai 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
7. Mai 2024 | Frist für Fragen | Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 13.05.2024 auf www.simap.ch. |
21. Mai 2024 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Sanierung Schönausteg, Provisorischer Steg" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
27. Mai 2024 | Offertöffnung | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Sanierung Schönausteg, Provisorischer Steg" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
6. August 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
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35 | PRICE | ZK1: Bereinigter Angebotspreis: |
20 | QUALITY | ZK2: Fachkompetenz der Schlüsselpersonen; die Leistungen in den Referenzen müssen mit dem vorliegenden Projekt hinsichtlich Arbeitsinhalt und Umfeld vergleichbar sein; Schlussabnahme aller Referenzprojekte 30.04.2013 bis 30.4.2024 (Gewichtung 20%). Es sind auch Referenzprojekte zulässig, welche die Referenzperson bei vorhergehenden Arbeitgebern ausgeführt hat // ZK2.1: Bauführer prov. Steg (Gewichtung 10%). Ausbildung: Diplom Bauführer oder gleichwertig, mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauführer oder gleichwertig. Nachfolgende Punkte müssen jeweils bei mindestens einer (1) der zwei (2) abzugebenden Referenzen erfüllt sein: prov. Fussgängersteg überfliessendem Gewässer, Spannweite mind. 40m. Montage durch Einschub respektive. Montage durch Einheben. Es müssen nicht alle Punkte bei der gleichen Referenz erfüllt sein. Nachfolgende Punkte müssen bei beiden (2) der zwei (2) abzugebenden Referenzen erfüllt sein: Bausumme > CHF 0.3 Mio. (exkl. MwSt.) // ZK2.2: Chefmonteur (Gewichtung 10%). Ausbildung: mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Chefmonteur prov. Stege/Gerüste. Nachfolgende Punkte müssen jeweils bei mindestens einer der zwei abzugebenden Referenzen erfüllt sein: prov. Fussgängersteg überfliessendem Gewässer, Spannweite mind. 40m. Montage durch Einschub respektive Montage durch Einheben. Nachfolgende Punkte müssen bei beiden abzugebenden Referenzen erfüllt sein: Bausumme > CHF 0.3 Mio. (exkl. MwSt.): |
15 | QUALITY | ZK3: Terminprogramm Montage und Wiederabbau Provisorium mit Darstellung des Ressourcenbedarfs basierend auf den Eckterminen Bauherrschaft. Die Einschränkung für Verkehrsteilnehmer des Aarewegs und des Dalmaziquais soll möglichst gering bleiben (möglichst kurze Montage- und Demontagezeit): |
15 | QUALITY | ZK4: Bauvorgang: Beschrieb Montage und Wiederabbau Provisorium mit Beilage Installation Hebemittel und/oder Verschubbahn inkl. Angaben zum Gewicht der Stahlkonstruktion und den zu erwartenden Auflagerreaktionen: |
15 | QUALITY | ZK5: Auftragsanalyse, mit Darstellung der massgebenden projektspezifischen Risiken und Massnahmen: |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.
EK1: Fachkompetenz (technische Leistungsfähigkeit; die Referenzen müssen mit dem vorliegenden Projekt hinsichtlich Arbeitsinhalt und Umfeld vergleichbar sein; Schlussabnahme aller Referenzprojekte 01.01.2013 bis 07.05.2024).
- prov. Fussgängersteg über fliessendem Gewässer, Spannweite mind. 40m
- Montage durch Einschub oder Einheben
- Baukosten > 0.3 Mio CHF
Die technische Leistungsfähigkeit kann durch die Firma, ARGE oder durch verbindlich zugesicherte Subunternehmende, die nicht mehr auswechselbar sind, nachgewiesen werden. Bei einem verbindlich zugesicherten Subunternehmenden ist die Zusammenarbeit schriftlich durch ihn zu bestätigen.
EK2: Selbstdeklaration des Anbieters, der ARGE-Partner und verbindlich zugesicherte Subunternehmende gemäss D1.
EK3: Qualitätsmanagement, Mindestanforderung:
Zertifizierung des Anbieters (bei Arbeitsgemeinschaften die federführende Firma sowie die Firma mit der technischen Leitung) nach ISO 9001:2020 oder gleichwertig.
EK4: Leistungsfähigkeit, Mindestanforderung:
Einzelanbieter > CHF 2.0 Mio. / Jahr
ARGE Partner je > CHF 1.0 Mio. / Jahr
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien sowie den generellen Teilnahmebedingungen.
Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer
- Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge
- Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag)
- Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG
- Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach).
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, muss jeder Nachweis nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
Zusätzliche Informationen
Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019).
Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen
der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende
Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne
Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die
Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses
Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der
Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das
öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der
Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden.
Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der
Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten.
Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich
auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet,
an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und
fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die
Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die
Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von
Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden
muss.
Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie
kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen.
In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich
(Art. 44 und 45 IVöB 2019).
1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise ungenügend
1.0 = ungenügend
0 = keine Angaben
Zwischennoten sind zulässig.
Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)
2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.
3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.
4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können.
Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Baubewilligung.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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