Ausschreibung 1413671: MP-170039 Travaux de sécurisation et GC niches et portails - ID 9298 New

Publiziert am: 19. April 2024

Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac

Detaillierter Aufgabenbeschrieb
Sicherung der Parknischen und der Tunnelportale auf die Autobahnstrecken N01, N16, N20 :
- N01 : Tunnels Pomy, Arrissoules, Bruyères, Les Vignes, Bedeckter Graben Châbles ;
- N16 : Tunnels Mont Terri, Mont Russelin, Choindez, La Rochette, Bure, Raimeux, Graitery ;
- N20 : Tunnels Vue des Alpes, Mont Sagne.

Hauptbauarbeiten :
- Versorgung und Einrichtung von Stossdämpfer ;
- Versorgung und Einrichtung von Rückhaltesysteme ;
- Hauptsächlich Nachtarbeiten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 4 Wochen
Ort:

Zeit für Fragen: 4 Tage, 11 Stunden
Tags:
  • 45222300: Ingenieurarbeiten für Sicherheitsanlagen
  • 45221241: Bau von Straßentunnels
  • 45233139: Instandhaltung von Fernstraßen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-C: Tiefbau
  • CW-O: Sonstige
  • CW-RC: Strassenbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. April 2024 Publikationsdatum
19. April 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die unten genannten Dokumente können auf SIMAP bis zum Frist für die Einreichung des Angebots heruntergeladen werden (§ 1.4) :
P0_Cahier d'offre
P1_Projet de contrat
P2_Code de conduite
P3_Comportement sur les RN
P4_ Conditions particulières
P5_Série de prix
P6_Schémas SSE
P7_Analyse CAN
P8_ Dossier technique

31. Mai 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
8. Mai 2024 Frist für Fragen

Die Fragen müssen in deutscher, französischer, italienischer Sprache auf anonymer Art im Forum Simap (www.simap.ch) der entsprechenden Ausschreibung gestellt werden. Die Antworten werden ausschliesslich über diese Plattform bis zum 15.05.2024 beantwortet. Das Herunterladen der Antworten liegt unter der Verantwortung des Anbieters. Es wird keine Warnung gesendet. Fragen die nach der Eingabefrist eingereicht werden, werden nicht beantwortet.

31. Mai 2024 Abgabetermin 23:59

Vollständiges Dossier in Papierform und elektronisch auf einem USB Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertenunterlagen».

Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.2, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingegangen. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertenöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.

4. Juni 2024 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform und elektronisch auf einem USB Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertenunterlagen».

Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.2, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingegangen. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertenöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.

1. September 2024 Geplanter Projektstart
1. Juni 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Unter folgenden Bedingungen zugelassen:
- Die Bietergemeinschaft ist unter einer einfachen Gesellschaft eingegangen.
- Die Bietergemeinschaft zeigt auf, welches Mitglied das Projekt leitet, wer die technische Verantwortung und die finanzielle Führung übernimmt.
- Die Bietergemeinschaft erwähnt die Mitwirkung in % von jedem Mitglied. Die Subunternehmer werden in dieser Aufteilung nicht berücksichtigt.
- Kein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kann weder im Angebot noch während der Ausführung der Leistungen als Subunternehmer in Betracht gezogen werden.
- Nach der Abgabe des Angebots kann die Aufteilung der Mitglieder nicht mehr angepasst werden.
- Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Das nicht respektieren der erwähnten Bedingungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die nachfolgende Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

Technische Fähigkeiten
Wirtschaftliche und finanzielle Fähigkeiten
Schlüsselpersonen

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann. Der Anbieter muss als Beweis die Liste der Angebotsunterlagen benutzen.

1 TECHNISCHE FÄHIGKEITEN

EK1.1 Referenzen des Anbieters
Ein bereits realisiertes Referenzobjekt mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Zusätzlich mit Angaben von Zeitraum, Investitionsvolumen und Name des Bauherrn. Für die realisierten Arbeiten in einem Konsortium muss die Firma den prozentualen Anteil seiner Gesamtarbeit angeben. Das Unternehmen erwähnt die Arbeiten, die sie als Subunternehmen realisiert. Diese Informationen müssen in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sein.

EK1.2 Subunternehmer
Maximum 60% der Leistungen kann durch den Subunternehmer erbracht werden.

2 WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE FÄHIGKEITEN

EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK2.2 Einzureichende Dokumente
Dokumente die mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden müssen:
- Selbstdeklaration des Anbieters (unterschieben)
- Selbstdeklaration Art. 29c Ukraine-Verordnung
- Auszug des Handelsregisters des Anbieters, allenfalls für alle Mitglieder der Partnergesellschaft. Für Firmen die ihren Hauptsitz im Ausland haben, gleichwertige Bescheinigungen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Monaten sein (Stichdatum: Abgabe des Angebots)

EK2.3 Einzureichende Dokumente nach Offerteingabe
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- Bescheinigung des Konkursamtes als Beweis, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet
- Auszug des Betreibungsamtes (nicht älter als 3 Monaten nach Einreichung des Angebotes
- Letzter Bericht der Revisionsstelle
- Nachweis der Zahlungen von AHV, IV, EO, ALV, IV sowie SUVA und ESTV
- Nachweis der Zahlungen an die Pensionskasse (BVG)
- Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. Der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung für Schäden und Deckungssummen, wie im Vertragsentwurf angegeben

3 SCHLÜSSELPERSONEN

EK3.1 Referenzen der Schlüsselperson
Eine Referenz der Schlüsselpersonen (*) in einer gleichen oder stellvertretenden Funktion eines bereit realisierten Projekts mit vergleichbarer Komplexität und im selben Fachbereich mit den Angaben des Zeitraums, der Globalkosten, der erbrachten Leistungen und des auskunftsberechtigten Bauherrn.

(*) Für die Befähigung einer Schlüsselperson: Die Person die die Funktion des Bauleiters (Verantwortlicher) hat wird als Schlüsselperson wahrgenommen.

EK3.2 Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson grösser oder gleich als die erforderliche Verfügbarkeit während der Dauer des Projekts. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Auslastung innerhalb der Firma und an den übrigen Projekten.

(*) Für die Befähigung einer Schlüsselperson: Die Person die die Funktion des Bauleiters (Verantwortlicher) hat wird als Schlüsselperson wahrgenommen.

EK3.3 Sprache
Die Schlüsselperson (*) muss mindestens folgende Französischkenntnisse besitzen:
- Bauleiter: B2

(*) Für die Befähigung einer Schlüsselperson: Die Person die die Funktion des Bauleiters (Verantwortlicher, bevorzugter Ansprechpartner des Bauherrn und des örtliche Bauleitung) hat wird als Schlüsselperson wahrgenommen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Eine Begehung vor Ort ist nicht vorgesehen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbiete-rinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeits-bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1) Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.

ZK1 PREIS [40%]

Beweiselemente: Preisliste, Kostenvoranschlag

Beurteilungselement:
Der für die Bewertung berücksichtigte Preis ist der Angebotsbetrag mit Rabatt, ohne Skonto und ohne Mehrwertsteuer, nach Kontrolle durch den Vertreter des Bauherrn und Korrektur von Rechenfehlern.

Die Preisbewertung wird nach der folgenden Methode durchgeführt:
Die maximale Punktzahl (5) erhält das revidierte Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote, deren Preis höher als 30 % über dem niedrigsten Angebot liegt, werden mit 0 bewertet, dazwischen ist die Bewertung linear und berücksichtigt Hundertstel.

ZK2 QUALITÄT DES ANBIETERS: ERFAHRUNG DER SCHLÜSSELPERSONEN [15%]

Beweiselemente:
- Referenzen der SchlüsselPerson(*) in einer ähnlichen Funktion (als Verantwortlicher oder Stellvertreter) in einem vergleichbaren, komplexen Projekt ;
- CV der Schlüsselperson(*) (Diplom, Zertifikate, Referenzen in Bezug auf Projekte, Phasen, Karrierenverlauf) ;
(*) Für die Befähigung einer Schlüsselperson: Die Person die die Funktion des Bauleiters (Verantwortlicher) hat wird als Schlüsselperson wahrgenommen.

Beurteilungselement:
- Aus- und Weiterbildung ;
- Erfahrung: Anzahl der Erfahrungsjahre in den vom Projekt betroffenen Bereichen, Angemessenheit der Referenzprojekte im Bezug vom Vertrag, ausgeübte Funktion in den Referenzprojekte. Qualität der erbrachten Leistungen in den Referenzprojekte.

ZK3 QUALITÄT, PLAUSIBILITÄT DER ARBEITEN AUF DEN ARBEITSPROZESS [15%]

Beweiselemente:
- technischer Rapport.

Beurteilungselement:
- Plausibilität: Übereinstimmung zwischen der Baustellenplanung und den Mitteln, sowie die Arbeitsleistungen ;
- Arbeitsmethodik und Koordination zwischen den Arbeitsteams ;
- Klarheit der Dokumente.

ZK4 DAUER DER BAUSTELLE [15%]

Beweiselemente:
- Planificationtabelle für jedes Bauwerk : Die Tabelle befindet sich in Dokument P4 – Besondere Bedingungen – Anhang A1.

Beurteilungselement:
-Vollständige Dauer der Bauarbeiten: komplette Dauer der Arbeiten ;
-Lieferfrist pro Bauwerk ab Bestätigung der Bestellung ;
-Vollständige Dauer der Bauarbeiten für jedes Bauwerk.

ZK5 QUALITÄT / PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS [15%]

Beweiselemente:
- Technischer Rapport ;
- Organigramm ;
- Risikoanalyse des Projekts.

Beurteilungselement:
Technischer Rapport:
-Organisationmethodologie einer typische Nach, einschliesslich Einschränkungen, die zu einer Verzögerung der Wiederöffnung der Autobahn führen könnten.

Organigramm:
- Richtigkeit und Angemessenheit der Organisation.

Risikoanalyse:
- Richtigkeit der Risiko zur Realisierung des Projektes und Angemessenheit der adäquaten Massnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung der Risiken sowie der Verantwortlichen der Massnahmen.

Für alle Beweise:
- Klarheit der Dokumente.

Bewertung anderen Zuschlagskriterien als den Preis:
0 Nicht beurteilbar /==/ Keine Angabe
1 Sehr schlecht erfüllt /==/ ungenügende, unvollständige Angaben
2 Schlecht erfüllt /==/ Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 Erfüllt /==/ Den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 Gut erfüllt /==/ Qualitativ gut
5 Sehr gut erfüllt /==/ Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung. Die Maximalpunktzahl ist: 5 (Höchste Note) x 100 = 500 Punkte

2) Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3) Vorbehalt
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
4) Bereinigung der Angebote

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor Angebote unter strikter Berücksichtigung der Bedingungen gemäss Artikel 39 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu berichtigen (SR 172.056.1 – BöB).

5) Bewertung der Angebote
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac
Place de la Gare 7
1470 Estavayer-le-Lac
Telefon: +41 58 461 87 11
E-Mail-Adresse:  
marchespublics.estavayer@astra.admin.ch