Abbruch 1410451: 269_BKP 250 Sanitäranlagen New
Publiziert am: 12. April 2024
Stiftung Berner Klinik Montana, Spitalackerstrasse 74, c/o Gebert Rechtsanwälte AG, 3013 Bern
Die Berner Klinik Montana plant die Neugestaltung und Zentralisierung ihres Therapie- und Diagnostikbereichs zusammen mit der Renovierung und Modernisierung eines Drittels ihrer Patientenzimmer.
Gleichzeitig werden Massnahmen zur Erhöhung der Erdbebensicherheit und Massnahmen zur Erhöhung des statischen Brandschutzes umgesetzt. Die Gebäudetechnik im Bauperimeter wird erneuert.
Die Realisierung erfolgt in Etappen.
Folgende Massnahmen werden umgesetzt:
- Erneuerung der Kalt- und Warmwasserversorgung, sowie der Schmutzabwasserleitungen der Patientenzimmer und des Therapiebereichs
- neue Steigzonen für die vertikale Erschliessung
- Transport, Einbringung und Montage von Armaturen, Apparaten, Verbindungen, Anschlüssen etc.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
In der Zwischenzeit hat sich unerwartet für die Klinik eine Option für einen optimierten Bauablauf eröffnet. Damit haben sich die Ausgangslage und der Umfang der Arbeiten wesentlich verändert, was die Bauherrschaft dazu bringt, gemäss Art. 43 Abs. 1 lit. f IVöB das Ausschreibungsverfahren abzubrechen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 6 Abs. 2 IVöBG innerhalb von 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim GSI (Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion) des Kantons Bern, Rathausgasse 1, Postfach, 3000 Bern 8, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Impasse Palace Bellevue 1
3963 Crans - Montana
Telefon: +41 27 485 50 39
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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