Zuschlag 1408895: Baulicher Strassenunterhalt 2024 und Werkleitungssanierungen Glarus
Publiziert am: 29. März 2024
Gemeinde Glarus und Technische Betriebe Glarus c/o Gemeinde Glarus DBV, Infrastrukturmanagement
Nach Art. 41 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB) erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Als solches gilt dasjenige Angebot, das die höchste Punktzahl erzielte.
Das Unternehmen Walter Hösli Strassenbau AG, 8750 Glarus, erzielte die höchste Punktzahl.
Aus diesen Gründen beschliesst der Gemeinderat: Gestützt auf Art. 41 IVöB, erhält das vorteilhafteste Angebot der Walter Hösli Strassenbau AG, 8750 Glarus, den Zuschlag im oben genannten Vergabeverfahren, zum Gesamtpreis von CHF 452'370.20 inkl. MWST.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
75 | PRICE | Z1 Preis |
5 | QUALITY | Z2 Fachkompetenz Bauführer |
5 | QUALITY | Z2 Fachkompetenz Baupolier |
15 | QUALITY | Z4 Termine, Bauprogramm |
Bewertung des Preises Z1 - Das Angebot mit dem tiefsten gültigen Preis erhält die maximale Punktzahl 7'500. - Angebote, die 40% oder mehr vom tiefsten Preis abweichen, erhalten die Punktzahl 0. - Dazwischen werden die Punktzahlen stufenlos linear vergeben. Bewertung der Fachkompetenz Bauführer Z2 - Die Bewertung erfolgt mit maximal 3 Punkten (0 = nicht beurteilbar, 1 = schlecht erfüllt, 2 = erfüllt, 3 = hervorragend erfüllt). - Die maximale Punktzahl beträgt 500 Punkte. Bewertung der Fachkompetenz Baupolier Z3 - Die Bewertung erfolgt mit maximal 3 Punkten (0 = nicht beurteilbar, 1 = schlecht erfüllt, 2 = erfüllt, 3 = hervorragend erfüllt). - Die maximale Punktzahl beträgt 500 Punkte. Bewertung der Termine, Bauprogramm Z4 - Die Bewertung erfolgt mit maximal 3 Punkten (0 = nicht beurteilbar, 1 = schlecht erfüllt, 2 = erfüllt, 3 = hervorragend erfüllt). - Die maximale Punktzahl beträgt 1'500 Punkte.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.03.2024
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Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Die Zuschlagsverfügung wird auf der vom Bund und Kantonen gemeinsam betriebenen Internetplattform für öffentliche Beschaffungen simap.ch veröffentlicht. Eine individuelle Zustellung an die Anbieter erfolgt nicht.
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Telefon: +41 58 611 81 41
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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